27. Dezember 2022 – Isabell Wüppenhorst

Gesetzesänderungen

Das ändert sich für euch im Januar 2023

2023 bringt viele Neuerungen mit sich und schon im Januar 2023 erwarten euch einige Gesetzesänderungen, Preiserhöhungen, aber beispielsweise auch Kindergelderhöhungen. Worauf ihr euch zum Jahresbeginn einstellen müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Januar, Gesetzesänderungen
Foto: PhotoSGH / Shutterstock

Das neue Jahr steht vor der Tür und 2023 hält so einige Gesetzesänderungen und Neuerungen für euch bereit. Die Energiepreisbremse, das 49-Euro-Ticket oder das Ende der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Worauf ihr euch bereits am 1. Januar einstellen müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst:

Bürgergeld ersetzt Hartz IV ab dem 1. Januar 2023

Pünktlich zum Jahreswechsel wird Hartz IV vom Bürgergeld ersetzt. Mit dem Wechsel gibt es auch einige Neuerungen. Beispielsweise werden Ersparnisse bis 40.000 Euro für ein Jahr nicht angefasst und wirken sich nicht auf die Bezüge aus. Zusätzlich können Beziehende mehr dazuverdienen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen zudem um mehr als 50 Euro.

Wohngeld für mehr Haushalte

Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld, um durch den staatlichen Mietzuschuss entlastet zu werden. Ab Januar sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Außerdem soll der Zuschuss um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöht werden. Gehört ihr zu den berechtigten Haushalten, könntet ihr im Schnitt rund 370 Euro monatlich bekommen.

Summe des Kindergelds steigt

Nicht nur das Wohngeld und Bürgergeld wird erhöht. Der Januar 2023 bringt auch die größte Erhöhung des Kindergelds seit fast 30 Jahren mit sich. Zum Jahreswechsel steigt die Summe auf einheitlich 250 Euro pro Kind pro Monat.

Staatliche Förderung nur noch für reine E-Autos

Am 1. Januar 2023 endet die Förderung für Plug-in-Hybride. Das heißt, eine staatliche Förderung gibt es ab dem neuen Jahr nur noch für rein elektrisch betriebene Autos. Auch die Förderungshöhe sinkt und ab September soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Elektronische Krankschreibungen

Ab dem 1. Januar 2023 hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier bei Krankschreibungen ausgedient. Jetzt müssen Arbeitgeber die Daten über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden über die Krankenkassen aufrufen. Erkrankte müssen zwar keine Bescheinigung mehr vorlegen, aber die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber trotzdem unverzüglich melden. Für Privatversicherte gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht.

Notvertretungsrecht für Ehepartner

Im Januar tritt das Notvertretungsrecht für Ehepartner in Kraft. Sollte euer Ehepartner oder eure Ehepartnerin bewusstlos sein oder nicht in der Lage, Entscheidungen selbst zu treffen, können verheiratete Entscheidungen über die Behandlung auch ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht treffen. Allerdings ist dieses Recht auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt und vermögensrelevante Entscheidungen sind nur eingeschränkt möglich.

Umtausch alter Papierführerscheine

Seit 2022 müssen alte Papierführerscheine gegen den Kartenführerschein der EU ersetzt werden. Der Zeitraum, in dem der Führerschein getauscht werden muss, hängt vom Geburtsjahr ab. Bis zum 19. Januar sind nun die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Rauchen wird teurer

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Rauchende tiefer in die Tasche greifen. Denn der Bundestag hat bereits 2021 beschlossen, die Steuer für eine Packung Zigaretten im Zeitraum zwischen 2022 und 2026 um durchschnittlich acht Cent pro Jahr anzuheben.

Mehrwegpflicht in Restaurants, Cafés, bei Lieferdiensten und Co.

Zum Jahreswechsel soll auch Take-out Essen nachhaltiger werden. Denn ab dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrweg-Pflicht in Restaurants, Cafés, bei Lieferdiensten und vielen weiteren. Diese Pflicht besagt, dass Restaurants verpflichtet sind, auch Mehrwegpackungen anzubieten. Das Essen darf dadurch nicht teurer werde, allerdings können Anbieter Pfand verlangen.

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