Auch der April bringt für Verbraucher wieder einige Änderungen mit sich. In diesem Monat betreffen diese beispielsweise die Fleischindustrie, den Mindestlohn in der Pflege oder die Corona-Impfungen in Hausarztpraxen.
Auch der Monat April wartet wieder mit einigen Änderungen auf. Womit ihr im April rechnen könnt, erfahrt ihr hier.
Corona-Impfungen auch bei Hausärzten
Nach Ostern soll es mit Corona-Impfungen auch bei Hausärzten losgehen. Zum Start soll die Menge der zu verimpfenden Dosen allerdings überschaubar sein. Gegenüber der dpa sagte Gesundheitsminister Jens Spahn: „Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (…) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können“. Ab dem 25. April soll nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemein Zeitung“ mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer losgehen.
Frist zum Antrag von Kurzarbeitergeld verlängert
Auch weiterhin können Unternehmen den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld nutzen. Die Antragsfrist wird deshalb von der Bundesregierung um drei Monate - bis zum 30. Juni 2021 - verlängert. Das ist auch geltend für die Leiharbeit.
Verlängerung der Homeoffice-Regelung
Das Homeoffice wird verlängert! Das geht aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor. Demnach müssen Unternehmen bis zum 30. April Homeoffice dort anbieten, wo es möglich ist. Auch betriebliche Hygienekonzepte müssen erstellt und umgesetzt werden.
Einmalige Zahlung von 150 Euro in der Grundsicherung
Leistungsberechtigte der Grundsicherung erhalten im April eine einmalige Zahlung in Höhe von 150 Euro. Auch der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung erfährt eine Verlängerung, damit diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden, auch Unterstützung erhalten.
Steigender Mindestlohn für Arbeitskräfte in der Pflege
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt ab dem 1. April. So sollen Pflegekräfte in Westdeutschland von nun an 12,50 Euro pro Stunde erhalten. Im Osten liegt der Mindestlohn bei 12,20 die Stunde. In Zukunft soll diese Ungleichheit aufgehoben werden.
Die Kassenbons werden länger
Kassenbons werden ab dem 1. April länger. Das liegt vor allem daran, um einen Steuerbetrug zu verhindern. Codes für die Buchhaltung und Zuordnung der Kassenbons bekommen somit ihren Platz am Anfang und Ende des Bons.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es mehr Geld
Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erhalten ab dem 1. April mehr Geld. Damit werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro erhöht. Im kommenden Jahr folgt dann eine Erhöhung von 1,8 Prozent. Für Auszubildende und Praktikanten im April 2021 und 2022 gilt eine Vergütungserhöhung von 25 Euro.
Neuerung bei der Führerscheinprüfung
Die Möglichkeit zum Machen eines Kombi-Führerscheins erhalten Fahrschüler ab dem 1. April. Die Fahrprüfung wird zwar mit einem Automatik-Auto abgeschlossen, allerdings darf danach trotzdem mit einem Schaltgetriebe gefahren werden.
Fleischindustrie ohne Zeitarbeiter
Ab April wird die Zeit- und Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten. Damit dürfen Schlachtung und auch die Zerlegung eines Tieres nur noch vom eigenen Stammpersonal übernommen werden.
Reglementierung von Lebensmitteln
Bestimmte Lebensmittel werden ab dem 2. April stärker reglementiert. Dann dürfen Lebensmittel pro 100 Gramm nur noch maximal 2 Gramm industriell hergestellte Transfette enthalten. Zu den Lebensmitteln, die Transfettsäuren enthalten, zählen unter anderem Chips, Backwaren, Donuts oder Croissants. Für tierische Produkte gilt diese Regelung nicht.