14. Oktober 2022 – Sebastian Tegtmeyer
Die Faustregel lautet "von O bis O" - also von Oktober bis Ostern trägt das Auto Winterreifen und von Ostern bis Oktober Sommerreifen. Aber ist das eigentlich gesetzlich festgelegt oder nur eine Eselsbrücke? Unser Anwalt Simon Fischer bringt Licht ins Dunkle.
Die Tage werden kürzer und morgens ist es zum Teil schon deutlich kälter. Während wir uns einfach in dieser Jahreszeit ne dickere Jacke anziehen, steht beim Auto der Reifenwechsel an. Da gibt es ja die Faustregel "von O bis O" - also von Oktober bis Ostern Winterreifen und von Ostern bis Oktober auf Sommerreifen fahren. Aber was sagt das Gesetz eigentlich dazu? Gibt es eine Winterreifenpflicht? Was passiert, wenn es auf einmal schneit und ich noch Sommerreifen drauf habe und einen Unfall baue? Zahlt dann meine Versicherung? Und wie sieht es eigentlich mit Komfortlösung mit Ganzjahresreifen aus? Da gibt es nämlich auch eine ganz interessante Entwicklung, wie unser Anwalt Simon Fischer weiß.
14.10.2022
Beitrag anhören: Simon Fischer zum Wechsel von Sommer- auf Winterreifen