Über das Thema "Autofahrer", "Radfahrer" und "Fußgänger" haben John Ment, Birgit Hahn und André Kuhnert in der Radio Hamburg Morningshow schon öfter mit euch mehr als kontrovers diskutiert. Gerne schiebt sich ja jede Seite rücksichtsloses (Fahr)verhalten zu, sodass man den Eindruck gewinnen könnte: Auf Hamburgs Straßen herrscht mehr Krieg als Frieden. Am Montag (20.01.) hat Staupilot André erneut eine Nachricht erreicht, die am Verstand des einen oder anderen Verkehrsteilnehmers zweifeln lässt.
Der Horror-Zebrastreifen von Hamm
Radio Hamburg Hörerin Michèle hat uns geschrieben: "Ich möchte mich mal eben auskotzen, weil ich immer wieder über den Zebrastreifen bei der U-Bahn Hammer Kirche empört bin, beziehungsweise über die Autofahrer dort. Ich selbst werde des Öfteren dort fast überfahren. Doch heute wurde echt der Rahmen gesprengt. Ein kleiner Junge, der sich auf dem Weg zur Schule befindet, ist vor meinen Augen fast überfahren worden. Er hat vor Angst geschrien! Der Autofahrer zeigte keinerlei Schuldempfinden und fuhr einfach weiter. Ich kümmerte mich danach um den Jungen. Ich bin immer noch erschrocken und bitte um eure Hilfe. Zum einen handelt es sich dort um eine 30er Zone, die wohl kaum eingehalten wird. Ich würde mich freuen, wenn ihr im Radio noch einmal erklären könntet, wie ein Zebrastreifen funktioniert und dass es wichtig ist, die Augen offen zu haben, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Wir können hier wirklich vom Glück reden, dass nicht weiter passiert ist. Ich bitte und hoffe um eure Hilfe.
Das gilt es an Zebrastreifen zu beachten
Damit zukünftig Auto-, Radfahrer und Fußgänger endlich ihre Rechte und Pflichten am Zebrastreifen haben wir für euch unten stehend alle Regeln und Bußgelder zusammengefasst.
Regeln am Zebrastreifen
- An Zebrastreifen bzw. Fußgängerüberwegen (so der Fachbegriff), müssen alle Fahrzeuge für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrern von Krankenfahrstühlen halten
- Fahrradfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und schieben, so gelten sie als Fußgänger
- Die einzigen Fahrzeuge, die nicht halten müssen, sind Schienenfahrzeuge wie Straßenbahnen
- Möchte ein Fußgänger oder anderer Berechtigter erkennbar den Zebrastreifen benutzen, müssen Fahrzeuge das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, wenn nötig, dann natürlich stehenbleiben
- Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Zebrastreifen fahren, wenn sie auf ihm warten müssten
- An Zebrastreifen darf nicht überholt werden
- Für Fahrradfahrer, die auf einen Zebrastreifen zu fahren, gelten die gleichen Regeln, wie für andere Fahrzeuge
- Es ist verboten, bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken
- Fußgänger: Müssen erkennbar am Zebrastreifen warten, bis Radfahrer oder Autofahrer sie gesehen und angehalten haben, erst dann kann der Zebrastreifen benutzt werden.
- Das Armsignal wird Schülern im Rahmen der Verkehrserziehung empfohlen. Es ist aber nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.
Bußgelder an Zebrastreifen
- Auf den Zebrastreifen gefahren, obwohl der Verkehr stockt: 5 Euro
- Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Zebrastreifen herangefahren, obwohl ein Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren wollte: 80 Euro, 1 Punkt
- Mit Gefährdung anderer: 100 Euro, 1 Punkt
- Fußgänger keinen Vorrang gewährt, obwohl er erkennbar den Zebrastreifen überqueren wollte: 80 Euro, 1 Punkt
- Mit Gefährdung anderer: 100 Euro, 1 Punkt
- Mit Unfallfolge: 120 Euro, 1 Punkt
- Überholen am Zebrastreifen: 80 Euro, 1 Punkt
- Mit Gefährdung anderer: 100 Euro, 1 Punkt
- Mit Unfallfolge: 120 Euro, 1 Punkt
Missachten Fahrradfahrer die Vorschriften, werden sie mit der Hälfte des Busgeldes belegt, die Autofahrer bei Verstößen zahlen müssen.