27. Juli 2022 – Stefan Angele
Teuer und zeitintensiv
Das sind eure Alternativen während des Lufthansa-Streiks
Durch den Streik bei der Lufthansa bleiben am Mittwoch (27.07.) so gut wie alle Maschinen am Boden. Es gibt aber auch Alternativen, um innerhalb von Deutschland während des Streiktags von A nach B zu kommen und vielleicht so doch noch den wichtigen Anschlussflug von einem der großen Drehkreuze zu erwischen. Aber eines schon vorweg: Die Alternativen sind meisten ziemlich teuer und/oder zeitintensiv.
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Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn
Also klar ist: wer jetzt noch eine Alternative sucht, braucht Geld oder Zeit. Oder Beides.
- Eine Alternative wäre zum Beispiel ein Mietwagen. Vom Hamburger Flughafen zum Münchner Hauptbahnhof kostet das 130 Euro.
- Für etwas weniger Geld gibt es auch Tickets für den Fernbus. Die Preise liegen zwischen 40 und 90 Euro von Hamburg nach München. Allerdings dauert das auch zwischen 11 und 14 Stunden.
- Wer nach Frankfurt möchte, kann stündlich einen ICE vom Hauptbahnhof nehmen, der kostet 120 Euro und dauert rund 4 Stunden. Die Züge könnten wegen der Flugausfälle aber ziemlich voll sein. Wer Geld sparen und stattdessen mit dem 9 Euro Ticket in Regionalzügen fahren will, kann das tun - es gibt zum Beispiel eine Verbindung von Hamburg über Hannover, Göttingen und Kassel nach Frankfurt. Das dauert aber auch über 8 Stunden.
- Etwas schneller geht es mit dem Auto: bei verschiedenen Vermittlern für Mitfahrgelegenheiten bieten Autofahrer ihre freien Plätze an. Das kostet von Hamburg nach Frankfurt meist zwischen 25 und 30 Euro und dauert etwa 6 Stunden.
Bisher entspannte Situation am Hamburger Flughafen
Der Warnstreik des -Bodenpersonals hat bisher allerdings den Hamburger Flughafen wie erwartet nur wenig getroffen. Dort fielen 18 von 21 geplanten Lufthansa-Abflügen nach München und Frankfurt aus, berichtete der Flughafen bei Twitter Twitter. "Die Lage in den den Terminals ist ruhig, die Passagiere sind gut informiert und kommen gar nicht erst zum Flughafen." Wie aus der Online Abflugübersicht des fünftgrößten deutschen Flughafens hervorgeht, sind im einzelnen 11 Flüge nach Frankfurt sowie 7 Flüge nach München ausgefallen. Demnach wurde die gleiche Anzahl an Flügen von den beiden Lufthansa-Drehkreuzen nach Hamburg gestrichen. Die Warnstreiks des Bodenpersonals begannen am Mittwoch früh und sollen bis Donnerstag (28.07.) um 6.00 Uhr dauern.
Diese Rechte haben Reisende jetzt
Was bedeutet das für betroffene Reisende? Grundsätzlich ist die Airline auch bei einem streikbedingten Ausfall dazu verpflichtet, den Fluggästen eine alternative Beförderung zum Ziel und weitere Betreuungsleistungen anzubieten. Zudem stehen bei einem Streik des eigenen Personals auch Ausgleichszahlungen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung im Raum. Allerdings kann ein Streik für die Fluggesellschaft auch einen "außergewöhnlichen Umstand" darstellen, wonach sie die Ausgleichszahlungen verweigern kann. Streikt jedoch das eigene Personal, können Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, zumindest hat das der EuGH in einem Urteil bei einem Pilotenstreik 2021 entschieden. Für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung ist im Einzelfall also entscheidend, ob es sich um Personal der Lufthansa oder Personal von externen Dienstleistern handelt. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entfällt jedoch, wenn die Fluggesellschaft nachweislich alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Nachteile für Passagiere so gering wie möglich zu halten.
Ersatzmöglichkeiten erfragen
Betroffene sollten sich jetzt zunächst an die Lufthansa wenden und nach der Möglichkeit einer Ersatzbeförderung fragen (evtl. auch mit Bus und Bahn). Wer komplett auf die Reise verzichten möchte, kann die Erstattung des Flugpreises verlangen. Ob zusätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, hängt von den oben genannten Kriterien ab. Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Flugärger bietet zum Beispiel der ADAC Entschädigungsrechner (https://www.adac.de/services/rechte-check/flugentschaedigung/) . Mit diesem können Flugreisende ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend geltend machen: Das geht entweder selbst über den ADAC Musterbrief, durch Anrufen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die Beauftragung eines Anwalts oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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