24. November 2021 – Linda Shllaku (deaktiviert)

"Die Ampel steht"

Das steht im neuen Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen

Am Nachmittag stellten Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Robert Habeck und Christian Lindner den neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP vor.

"Die Ampel steht", so Kanzlerkandidat der SPD, Olaf Scholz. Der ausgearbeitete Koalitionsvertrag wird den einzelnen Parteien nun zur Abstimmung vorgelegt. Das erste Bündnis von Rot, Grün und Gelb soll damit nun tatsächlich auf Bundesebene geführt werden. Alle Parteien eint der Glaube an den Fortschritt und der Wille, das Land besser zu machen, voranzubringen und zusammenzubringen, so Scholz. Es geht um die Politik der großen Wirkung. Mehr Fortschritt soll gewagt werden. Das Leitbild ist eine handelnde Gesellschaft, ein investierender Staat und ein Deutschland, das schlicht und einfach funktioniert, so Robert Habeck (Die Grünen). Wohlstand und Wachstum müssen gemeinsam mit dem Klima gehen. Anstatt Klimaziele zu definieren, wurde dieses Mal auf das Beschließen von spezifischen Maßnahmen gesetzt - und diese Maßnahmen führen auch zum 1,5 Grad-Ziel. Christian Lindner (FDP) betont noch einmal den Willen und den Wunsch nach Veränderung und, dass die einzelnen Parteien in der Vergangenheit ihre Unterschiede immer wieder betont haben. Es gibt jedoch auch eine wichtige Gemeinsamkeit: Den Status-Quo zu halten und zu überwinden. Die Gespräche waren diskret und kontrovers. Über einzelne Sätze wurden Stunden gerungen. Sozialdemokraten und Grüne können stolz auf das sein, was sie verhandelt haben, so Lindner. Für die FDP kann er sagen, dass sie ihre Beiträge zum Gelingen leisten werden. Es handelt sich um eine Regierung der Mitte, die das Land nach vorne führt.

Die Homeoffice-Pauschale soll bis Ende 2022 verlängert werden

Wer im Homeoffice arbeitet, soll auch im kommenden Jahr noch eine besondere Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können. SPD, Grüne und FDP wollen die derzeit geltende Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängern. Das geht aus dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag der drei Parteien hervor. Derzeit kann man pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher war sie auf die Jahre 2020 und 2021 befristet und mit der Corona-Pandemie begründet.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro

SPD, Grüne und FDP wollen den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung werde die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Koalitionsvertrag der geplanten Ampel-Koalition. Derzeit beträgt die Lohnuntergrenze 9,60 Euro brutto. Laut bisheriger Rechtslage steigt der Mindestlohn zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die Erhöhung auf 12 Euro war ein Kernversprechen von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Wahlkampf. Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 wurden Anpassungen der Lohnuntergrenze von der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgegeben. Das Gremium folgt dabei im Wesentlichen der vorangegangenen Lohnentwicklung. Mit der einmaligen gesetzlichen Erhöhung soll dieser Anpassungsmechanismus vorübergehend durchbrochen werden.

Möglichst wenig Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten

Die neue Regierungskoalition will möglichst wenig Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten. Um Mobbing und Extremismus in den Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken, soll eine neue Beschwerdestelle geschaffen werden: der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundestages. Für die Bundeswehr gibt es so eine Stelle bereits. «Flächendeckende Videoüberwachung und biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab», heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP weiter. Dies schließe Videoüberwachung als Ergänzung zum Einsatz von Polizeikräften an Kriminalitätsschwerpunkten jedoch nicht aus. Und: «Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.» Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung solle nur anlassbezogen und auf richterlichen Beschluss angewendet werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte von Kommunikation gespeichert, sondern nur, wer wann mit wem und von wo aus in Kontakt getreten ist. Bei Telefonaten gehören dazu beispielsweise die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer der Gespräche, Die Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und den Handel mit Darstellungen von Kindesmissbrauch sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Ein Gesetz erlaubt zwar eigentlich jetzt schon die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für eine Dauer von zehn Wochen. Allerdings liegt diese Regelung wegen rechtlicher Bedenken seit Jahren auf Eis.

Mehr Flüchtlinge sollen Angehörige nach Deutschland holen können

Unter der nächsten Bundesregierung sollen mehr Flüchtlinge ihre Angehörigen zu sich nach Deutschland holen können. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, der der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Berlin aus mehreren Quellen aller drei Parteien vorlag, heißt es, der Familiennachzug für diese Gruppe solle erleichtert werden. Zudem will die Ampel-Koalition mehr legale Fluchtmöglichkeiten nach Deutschland schaffen. Über ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes soll beispielsweise Menschen aus Afghanistan geholfen werden. Einschränkungen beim Familiennachzug gab es zuletzt für Flüchtlinge
mit eingeschränktem Schutzstatus. Subsidiären oder eingeschränkten Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel Folter oder Krieg. Viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Kategorie. Vorübergehend war der zeitweise gewährte Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ganz ausgesetzt. Im August 2018 trat dann eine innerhalb der Koalition aus CDU/CSU und SPD ausgehandelte Neuregelung mit einer Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat in Kraft. Diese Obergrenze soll jetzt gestrichen werden. Das bedeutet, dass auch alle Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ihre Angehörigen zu sich holen können. Nach der aktuellen Gesetzeslage können über den Familiennachzug Ehepartner, minderjährige Kinder sowie Eltern minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Künftig sollen mit den Eltern auch gleich Geschwisterkinder mit einreisen dürfen. Ausländern, die seit Jahren mit unsicherem Status in Deutschland leben, wollen die Koalitionäre eine Brücke bauen.

Die Mietpreisbremse soll verlängert und verschärft werden

Die angestrebte künftige Ampel-Regierung will die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Miete binnen drei Jahren nur noch bis zu 11 Prozent steigen dürfen statt wie bisher bis zu 15 Prozent, wie aus dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hervorgeht. Bei den Grünen müssen diesem noch die Mitglieder zustimmen, bei SPD und FDP Parteitage. Ob die Lage in einem Gebiet als angespannt gilt, entscheiden jeweils die Bundesländer. Die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form gilt bei einer Wiedervermietung, jedoch nicht bei Neubauten und nicht bei der ersten Neuvermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Mietpreisbremse soll zudem bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Darüber hinaus sollen die Regelungen für qualifizierte Mietspiegel überarbeitet werden. Diese werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel - für letztere gelten zusätzliche Qualitätskriterien. Für Gemeinden über 100 000 Einwohnerinnen sollen qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden. Bis 2030 wollen SPD, Grüne und FDP Obdach- und Wohnungslosigkeit «überwinden» und dafür einen Nationalen Aktionsplan auflegen. Die Ampel-Parteien wollen sich zudem zum Ziel setzen, dass pro Jahr 400 000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und soziale Eigenheimförderung soll weitergehen und die Mittel dafür erhöht werden.

Das Mindestalter für die Teilnahme an Bundestagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden

Das Mindestalter für die Teilnahme an Bundestagswahlen soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP auf 16 Jahre gesenkt werden. In dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag der drei Parteien halten SPD, Grüne und FDP außerdem ihre Absicht fest, das aktive Wahlalter für die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament von derzeit 18 Jahren auf 16 Jahre zu senken.
Für die Europawahlen könnten die Koalitionäre diese Reform mit einfacher Mehrheit beschließen - durch eine Änderung des Europawahlgesetzes. Bei den Bundestagswahlen sieht es anders aus, weil hier eine Grundgesetzänderung notwendig wäre. Dafür braucht es die Zustimmung von zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten. Das heißt, die Koalitionäre würden dafür auch Stimmen aus der Opposition benötigen. Sympathien für eine Senkung des Wahlalters hatte in früheren Debatten zum Thema auch die Linkspartei gezeigt. Union und AfD waren dagegen.

Die verankerte Schuldenbremse soll ab 2021 wieder eingehalten werden

SPD, Grüne und FDP wollen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ab 2023 wieder einhalten. Im kommenden Jahr müssten wegen der andauernden Pandemie-Folgen noch einmal neue Kredite aufgenommen werden, heißt es im Koalitionsvertrag der drei Parteien, der am Mittwoch vorgelegt wurde. Das Geld solle «insbesondere für die Überwindung der Coronakrise und Maßnahmen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung» genutzt werden. Ab 2023 werde die Verschuldung auf den in der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränkt. Die Schuldenbremse in Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt zwar
ausgeglichene Haushalte vor, erlaubt in wirtschaftlich stabilen Zeiten aber geringe Kredite über 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im Vor-Corona-Jahr 2019 wären das rund 12 Milliarden Euro gewesen. Bei der Berechnung dieser Summe gibt es derzeit eine Konjunkturkomponente, die laut Koalitionsvertrag evaluiert und angepasst werden soll. Insgesamt sollen die Investitionen privat wie öffentlich deutlich erhöht werden. Unter anderem soll das über staatliche Gesellschaften wie die Deutsche Bahn oder die Infrastrukturgesellschaft Bima gehen, die Schulden aufnehmen dürfen, ohne dass diese auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Außerdem soll ein Klima- und Transformationsfonds geschaffen werden, der unter anderem mit nicht genutzten Krediten aus dem bestehenden Haushalt gefüllt wird. Damit sollten die Folgen der Corona-Pandemie bekämpft werden und zugleich Klimaschutz-Investitionen nachgeholt werden, die wegen der Pandemie aufgeschoben wurden.

Die deutschen Rüstungsexporte sollen mit einem Gesetz besser kontrolliert werden

SPD, Grüne und FDP wollen die deutschen Rüstungsexporte künftig mit einem eigenen Gesetz besser kontrollieren. Das geht aus dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampel-Parteien hervor. Bisher gibt es nur politische Richtlinien für die Ausfuhr von Waffen und anderen Rüstungsgütern. Darin wird unter anderem der Export von Waffen in Krisengebiete untersagt. Außerdem wird der Beachtung der Menschenrechtslage in den Zielländern ein hoher Stellenwert bei Exportentscheidungen eingeräumt. Vor allem die Grünen, aber auch Teile der SPD haben immer wieder kritisiert, dass die Richtlinien für eine effektive Rüstungsexportkontrolle nicht ausreichen.

Fachkraftmangel soll entgegengewirkt werden

Die Ampel-Koalition will dem Mangel an Fachkräften in Deutschland entgegenwirken. Deutschland brauche mehr Arbeitskräfteeinwanderung, heißt es in dem am Mittwoch von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Koalitionsvertrag. Das Einwanderungsrecht solle weiterentwickelt werden. Neben dem bestehenden Recht solle mit der Einführung einer «Chancenkarte» auf Basis eines Punktesystems eine zweite Säule etabliert werden, um Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. «Die Blue Card werden wir im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe ausweiten», heißt es. Voraussetzung werde ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein. Zugleich sollten Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland abgesenkt werden. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in vielen Branchen könne eines der größten Hindernisse für Wirtschaftswachstum und für die Sicherung von Wohlstand sein, heißt es im Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung wolle daher die Fachkräftestrategie und die Weiterbildungsstrategie weiterentwickeln. Zu wesentlichen Bausteinen zählen demnach neben mehr Einwanderung höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung brauche es einen neuen Schub. Personalengpässe in Unternehmen nehmen aus Sicht der deutschen Wirtschaft zu. Es werde für Firmen immer mühsamer, sich dagegen zu stemmen, hatte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Achim Dercks, am Montag gesagt. Der DIHK spricht in einem Report von gravierenden Folgen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz seien zwar Möglichkeiten geschaffen worden, um die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Das Gesetz müsse aber noch seinen Praxistest bestehen, so Dercks.

Kohleausstieg bis zum Jahr 2030

SPD, Grüne und FDP streben einen auf das Jahr 2030 vorgezogenen Kohleausstieg an. «Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030», heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag der drei Parteien. Demnach soll ein vorgezogener Kohleausstieg über einen massiven Ausbau Erneuerbarer Energien und über den Bau moderner Gaskraftwerke gelingen. Bislang ist gesetzlich vereinbart, dass Deutschland bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung aussteigt. Die höheren Klimaschutzziele und steigende CO2-Preise würden aber die Spielräume für einen so späten Kohleausstieg zunehmend einschränken, heißt es in dem Vertrag. «Das verlangt den von uns angestrebten massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken», heißt es darin weiter. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen, derzeit liegt er bei etwa 45 Prozent. Die bis zur Versorgungssicherheit geplanten Gaskraftwerke sollen laut Vertrag auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. «Sie müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können», lautet eine Vorgabe. Darüber hinaus haben sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, die Kohle-Regionen beim schnelleren Ausstieg zu unterstützen. «Die betroffenen Regionen sowie die vom Kohleabbau Betroffenen können weiterhin auf solidarische Unterstützung zählen», heißt es im Vertrag. Einige Maßnahmen zur Stärkung der Regionen sollen vorgezogen werden. Zusätzliche Entschädigungen für Unternehmen soll es zu den bislang zugesagten Leistungen aber laut Vertrag nicht geben. Für den Strukturwandel in den Kohleregionen sind bereits Milliardenhilfen beschlossen worden.

(dpa/lsh)

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