Um das Coronavirus auszubremsen, tritt das Notbremsengesetz in Kraft. Was nun gelten soll und was das eigentlich bedeutet, erfahrt ihr hier.
Das Bundeskabinett hat sich auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt, die direkt und verbindlich ab einem Inzidenzwert von 100 (und mehr) greifen sollen. Damit zieht Deutschland die bundesweite Corona-Notbremse. Aus diesem Grund hat das Kabinett am Dienstag eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen - als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag.
Allgemein soll gelten:
- Ab einem Inzidenzwert von 100 = nächtliche Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr)
- Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen (maximal fünf insgesamt, Kinder unter 14 zählen nicht mit)
- alle Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen schließen:
- davon ausgenommen sind: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte
- außerdem geöffnet bleiben: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen UND Frisöre jeweils mit Maske
Schulen und Kitas
- ab einem Inzidenzwert von 200 = Schulen sollen schließen
- Präsenzunterricht ist nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet
(gilt auch für Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung – es gibt Ausnahmen bei Abschlussklassen und Förderschulen)
- die Bremse gilt auch für Kitas – es gibt aber eine Notbetreuung
- NEU onTOP: die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil werden von derzeit 20 auf 30 Tage erhöht
Freizeit & Sport
- Theater, Museen oder Zoos bleiben dicht
- Keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken
- nur noch kontaktlose Ausübung von Individualsportarten
(allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts – ausgenommen sind Berufs- und Leistungssportler, aber weiter nur ohne Zuschauer)
Keine großen Änderungen für Hamburg
WICHTIG für Hamburg: Bei uns ändert sich nicht groß etwas. Unsere Regeln waren bereits sehr streng und ähnlich zu den dann bundesweit geltenden Notbremse-Regeln.
Mehr dazu hört ihr auch bei uns im Programm.