Corona-Pandemie

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Notbremsengesetz

Um das Coronavirus auszubremsen, tritt das Notbremsengesetz in Kraft. Was nun gelten soll und was das eigentlich bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Foto: Claudio Divizia, Shutterstock

Das Bundeskabinett hat sich auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt, die direkt und verbindlich ab einem Inzidenzwert von 100 (und mehr) greifen sollen. Damit zieht Deutschland die bundesweite Corona-Notbremse. Aus diesem Grund hat das Kabinett am Dienstag eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen - als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag.

Allgemein soll gelten:

  • Ab einem Inzidenzwert von 100 = nächtliche Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr)
  • Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen (maximal fünf insgesamt, Kinder unter 14 zählen nicht mit)
  • alle Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen schließen:
  • davon ausgenommen sind: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte
  • außerdem geöffnet bleiben: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen UND Frisöre jeweils mit Maske

Schulen und Kitas

  • ab einem Inzidenzwert von 200 = Schulen sollen schließen
  • Präsenzunterricht ist nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet

(gilt auch für Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung – es gibt Ausnahmen bei Abschlussklassen und Förderschulen)

  • die Bremse gilt auch für Kitas – es gibt aber eine Notbetreuung
  • NEU onTOP: die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil werden von derzeit 20 auf 30 Tage erhöht

Freizeit & Sport

  • Theater, Museen oder Zoos bleiben dicht
  • Keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken
  • nur noch kontaktlose Ausübung von Individualsportarten

(allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts – ausgenommen sind Berufs- und Leistungssportler, aber weiter nur ohne Zuschauer)

Keine großen Änderungen für Hamburg

WICHTIG für Hamburg: Bei uns ändert sich nicht groß etwas. Unsere Regeln waren bereits sehr streng und ähnlich zu den dann bundesweit geltenden Notbremse-Regeln.

Mehr dazu hört ihr auch bei uns im Programm.

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