Neuer Monat, neue Gesetze. Auch im Juni verändert sich ein bisschen was und damit ihr den Überblick behaltet, haben wir schon mal recherchiert. Ob beim Smartphone, beim Stromanbieter oder auf Reisen mit dem Wohnmobil: Es tut sich was!
Der Juni macht zwar nicht alles neu, aber manches schon. In diesem Fall soll es sogar Erleichterung geben. Mit den neuen Vorgaben für Handys wird deren Lebensdauer verlängert und trägt zu mehr Nachhaltigkeit bei, nach einer Fehlgeburt haben Mütter zukünftig einen Anspruch auf Mutterschutz und auch beim Stromanbieterwechsel gibt es eine Veränderung.
Neue EU-Vorgaben für Handys
Ab dem 20. Juni 2025 werden neue Regularien für Smartphones und Tablets eingeführt. Elektronische Geräte müssen künftig ein EPREL-Label tragen, das über Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit informiert. Akkus sollen leichter austauschbar sein, und Updates für das Betriebssystem müssen mindestens fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Ersatzteile sind sieben Jahre lang nach Verkaufsende bereitzustellen.
Schnellerer Stromanbieterwechsel
Der Wechsel des Stromanbieters wird ab dem 6. Juni 2025 deutlich schneller. Innerhalb von nur 24 Stunden soll die Umstellung abgeschlossen sein. Rückwirkende Anmeldungen, beispielsweise nach einem Umzug, sind ab dann nicht mehr möglich. Wer die Fristen verpasst, wird automatisch in der meist teureren Grundversorgung aufgenommen.
Mutterschutz nach Fehlgeburt
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten ab Juni Mutterschutz. Mit dieser Neuregelung soll betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur körperlichen und psychischen Erholung gegeben werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche auf Schutzfristen sowie auf finanzielle Leistungen.
Gas-Checks bei Wohnmobilen werden Vorschrift
Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab dem 19. Juni 2025 einen regelmäßigen Gas-Check nachweisen. Flüssiggasanlagen in den Fahrzeugen müssen alle zwei Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden, um Lecks und Schäden frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Die Prüfung kostet zwischen 40 und 80 Euro und dauert etwa 20 bis 45 Minuten. Bei Neufahrzeugen ist die Kontrolle vor der ersten Nutzung Pflicht. Wer die Vorschrift nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld.
Mehr Barriere Freiheit im Bereich Technik & Dienstleistungen
Ab dem 28. Juni sind Online-Händler verpflichtet, ihre Plattformen barrierefrei zu machen. Das gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Apps und digitale Dienste wie Bankportale oder Angebote von Verkehrsunternehmen. Hintergrund dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen möchte.
(Hannah Cordes)
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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