Corona-Pandemie

Diese Lockerungen gelten ab Dienstag in Hamburg

Der Hamburger Senat hat aufgrund der niedrigen Infektionszahlen in Hamburg weitere Lockerungen der Corona-Regeln angekündigt, welche schon am Dienstag (22.06.) umgesetzt werden sollen.

Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister, Hamburg
Foto: Freie und Hansestadt Hamburg

Diese Lockerungen gelten für Treffen im privaten und öffentlichen Raum

Die Lockerungen betreffen insbesondere den privaten Raum. Dort dürfen sich ab jetzt nämlich bis zu zehn Personen treffen - die Zahl der beteiligten Haushalte spielt dabei keine Rolle. Auch Kinder unter 14 Jahren und vollständige Geimpfte oder Genesene werden nicht mitgezählt. Private Feiern sind damit wieder zulässig. Sind mehr als zehn Personen anwesend, gilt nicht nur die Abstands- und Maskenpflicht, sondern auch die Testpflicht im Innenbereich.

Neue Regelungen für Veranstaltungen

Veranstaltungen im Freien dürfen von bis zu 500 Menschen besucht werden, wenn feste Sitzplätze vorhanden sind. Ansonsten dürfen nur bis zu 250 Personen erscheinen. In geschlossenen Räumen mit festen Plätzen beläuft sich die Teilnehmerzahl auf 100 Teilnehmer. Sind keine festen Sitzplätze im Innenbereich vorhanden, beläuft sich die Zahl auf 50 Personen.

Gastronomie erhält mehr Möglichkeiten

Auch die Gastronomie erhält wieder mehr Möglichkeiten. Speisen und Getränke dürfen in Bars und Kneipen wieder an Stehtischen angeboten werden. Anzumerken ist jedoch, dass die Corona-Testpflicht, die Abstandsregeln und die Kontaktnachverfolgung auch weiterhin bestehen.

Keine Tests mehr für Hafen- oder Stadtrundfahrten

Für Hafen- oder Stadtrundfahrten müssen nun keine negativen Corona-Tests mehr vorgelegt werden. Eine einfach medizinische Maske reicht in Zukunft aus.

Einzelhandelsgeschäfte erwarten Lockerung

Auch in Einzelhandelsgeschäften stehen wieder einige Lockerungen an. In Läden mit mehr als 800 Quadratemetern Betriebsfläche darf nun ein Kunde pro zehn Quadratmeter den Laden betreten. Zuvor durfte sich ein Kunde auf 20 Quadratmetern befinden.

In Kichern darf wieder gesungen werden

Unter Einhaltung von Auflagen darf in Kirchen wieder gesungen werden. Entweder mit Maske oder unter er Einhaltung der Testpflicht mit Kontaktnachverfolung und 2,5 Metern Abstand.

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