21. Dezember 2021 – Stefan Angele

Start ab 1. Februar

EU-Impfzertifikate haben zukünftig ein Ablaufdatum nach 9 Monaten ohne Booster

EU-Impfzertifikat, digitaler Impfausweis, Impfheft
Foto: Ralf Liebhold / Shutterstock.com

Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission am Dienstag (21.12.) mitteilte. Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber als so gut wie ausgeschlossen gilt, da die Regelung laut Kommissionssprecher mit den Staaten abgestimmt wurde.

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Booster nach sechs Monaten

Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen. Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

Zertifikat europaweit gültig

EU-Kommissionspräsidentin Ursula der Leyen hatte bereits nach dem EU-Gipfel vergangene Woche angekündigt, dass ihre Behörde zeitnah eine Regelung mit Blick auf den EU-Impfnachweis vorlegen werde. Vor der diesjährigen Sommersaison hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament auf die letzten Details der europaweiten Zertifikate geeinigt. Sie werden mittlerweile in zahlreichen Ländern auch außerhalb der EU anerkannt.

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