16. Februar 2023 – Sebastian Tegtmeyer
Auch Hamburg will bei der Jagd auf potentielle Straftäter und zur Aufklärung schwerer Verbrechen auf eine Art Polizei-Suchmaschine setzen. Die Vorteile sieht auch das Bundesverfassungsgericht, es setzt aber engere Grenzen.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenauswertung bei der Polizei begrüßt. "Das Gericht ist im Wesentlichen unserer Argumentation gefolgt, dass die durch neue Datenauswertungstechnologien möglichen schweren Grundrechtseingriffe nur aufgrund eindeutiger rechtlicher Grundlagen erfolgen können", sagte Thomas Fuchs. "Dies war durch das sehr unbestimmte Hamburgische Gesetz nicht gegeben."
Die Karlsruher Richter hatten zuvor entsprechende Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, aber deutlich gemacht, dass eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für die polizeiliche Datenanalyse grundsätzlich möglich sei.
Das Urteil gebe wichtige Hinweise für die Möglichkeiten und Grenzen beim Einsatz automatisierter Systeme, sagte Fuchs, der auch als Sachverständiger bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts aufgetreten war. "Die Hamburgische Bürgerschaft ist nun aufgefordert, dies neu und grundrechtskonform zu regeln."
Software durchsucht mehrere Polizei Datenbanken
Das Gesetz sollte den Einsatz einer Software ermöglichen, die verschiedene Datenbanken der Polizei durchforstet, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden. Das Programm soll der Polizei helfen, potenziellen Tätern im Rahmen der Gefahrenabwehr auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können.
Innenbehörde will Urteil prüfen
Die Hamburger Innenbehörde äußerte sich zunächst nicht zu den Auswirkungen des Karlsruher Urteils. "Wir nehmen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden das Urteil im Einzelnen auswerten", sagte ein Sprecher. Er betonte, das Gesetz in Hamburg sei bisher noch nicht zur Anwendung gekommen.
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