22. Dezember 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Haftstrafen als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen müssen in Hamburg von Neujahr an bis Ende April wegen der Corona-Pandemie vorerst nicht angetreten werden.
Damit reagiere die Justizverwaltung auf das dynamische Corona-Infektionsgeschehen und die Bedrohung durch die Omikron-Variante, teilte die Justizbehörde mit. "Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur insgesamt", sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Eine entsprechende Regelung galt seit Beginn der Pandemie bereits zwei Mal. Aufgehoben sei ein späterer Haftantritt damit aber nicht.
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