29. August 2023 – Isabell Wüppenhorst
"Hagenbeck tariffrei? Das ist jetzt vorbei" - haben Beschäftigte des traditionsreichen Hamburger Tierparks auf T-Shirts und Transparente geschrieben. Sie stellen der Hagenbeck-Leitung einen unbefristeten Arbeitskampf in Aussicht.
Zum ersten Mal in seiner mehr als 100-jährigen Geschichte sieht sich der Hamburger Tierpark Hagenbeck mit einem längeren Streik von Beschäftigten konfrontiert. Nach einer rund vierstündigen Auftaktkundgebung am Montag soll der "reguläre unbefristete Erzwingungsstreik" am Dienstag beginnen, wie die Gewerkschaft IG BAU ankündigte. Hagenbeck will trotz des Ausstands den Zoo für Besucher öffnen. Tierpark und Tropen-Aquarium seien geöffnet, "und unsere Tiere sind weiterhin zu sehen", hieß es am Montag auf der Webseite des Tierparks.
Notdienstplan stellt Betreuung von Tieren sicher
Mit einem eigens für den Streik erstellten Notdienstplan will die Gewerkschaft sicherstellen, dass kein Tier wegen unzureichender Betreuung zu Schaden kommt. "Wichtig ist, dass während des Streiks alle Tätigkeiten unterlassen werden, die nicht notwendig sind, um das Wohlergehen der Tiere zu sichern", heißt es im Streikaufruf. Die IG BAU will die Geschäftsleitung des Tierparks mit dem Arbeitskampf an den Verhandlungstisch zwingen, um über den Abschluss eines Haustarifvertrages zu verhandeln. Die Gewerkschaft verlangt, dass beispielsweise Arbeitszeiten und Zuschläge geregelt und verbessert werden. Außerdem stehen unter anderem Urlaub, Jahressonderzahlungen, Sterbegeld, Übernahmeregelungen für Auszubildende, Sonderurlaub und Kündigungsfristen auf der Liste der Themen, die die Gewerkschaft tariflich geregelt sehen will.
Tierpark-Chef Dirk Albrecht lehnt Verhandlungen ab
Tierpark-Chef Dirk Albrecht lehnt Verhandlungen mit der Gewerkschaft bislang ab. "Die IG BAU wartet seit der Übergabe der Tarifforderung am 28.04.2022 darauf, dass Termine zu Verhandlungen angenommen werden", heißt es im Streikaufruf. Albrecht hatte zuletzt bekräftigt, dass er "ausschließlich mit dem zuständigen Betriebsrat über eine neue Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter verhandeln" möchte. Allerdings sind in Deutschland Tarifverträge nicht Sache der Betriebsräte. "Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein", heißt es dazu ausdrücklich im Betriebsverfassungsgesetz.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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