03. Dezember 2024 – Sebastian Tegtmeyer

Anpassung der Gebührenordnung

Für diese Dienstleistungen zahlen wir ab 2025 mehr Gebühren

Die städtischen Gebühren für einige Dienstleistungen bei uns in Hamburg steigen ab 2025. Große Sprünge können aber vermieden werden, heißt es von der Finanzbehöde.

Stadtreinigung, Müllabfuhr
Foto: Kzenon, Shutterstock

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03.12.2024
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Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Der Senat prüft jährlich die städtischen Gebühren auf Kostendeckung. Hierbei sind für das Jahr 2025 insbesondere gestiegene Kosten durch Tarifabschlüsse und die Inflation zu berücksichtigen. Die jährliche Kontinuität der Gebührenüberprüfung und die schrittweise Anpassung ermöglichen es, große Sprünge in den Gebührenhöhen zu vermeiden. Auch wenn die Anpassungen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem abgewogenen Rahmen. Parkgebühren, Gebühren für Baugenehmigungen von Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren und Sperrmüllgebühren konnten stabil gehalten werden, hier wird es zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung geben."

Einzelbeispiele, bei denen es teurer wird

Reinigung öffentlicher Wege: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um durchschnittlich 5,6 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) steigt die Gebühr danach pro Frontmeter monatlich um vier Cent. Die Mehrkosten belaufen sich auf 7,20 Euro pro Jahr.

Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um 4,8 Prozent angehoben. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 0,99 Euro bzw. von jährlich 11,88 Euro.

Sielbenutzungsgebühr: Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt um rund 4,3 Prozent von 2,31 Euro auf 2,41 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 3,7 Prozent von 0,80 Euro auf 0,83 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 9,69 Euro.

Und es bleibt dabei: E-Fahrzeuge können hier in Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit kostenlos parken.

Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen.

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(Quelle: dpa)

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