24. Februar 2026 – Chiara-Lee Haartje

Sie sagt nein zu Sex:

Frau fast erwürgt - Ehemann in Psychiatrie eingewiesen

Ein Mann übernachtet bei seiner getrennt lebenden Ehefrau und fordert Sex. Sie reagiert ablehnend, was sie beinahe das Leben kostet. Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass der 43-Jährige krank ist.

Gericht, Urteil, Gesetz
Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

Nach einem beinahe tödlichen Angriff auf seine getrennt lebende Ehefrau hat das Landgericht Hamburg einen 43-jährigen Mann in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte in der Nacht zum 1. September vergangenen Jahres vermindert schuldfähig. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas erklärte, der aus Afghanistan stammende Mann leide an paranoider Schizophrenie.

Angriff in der Nacht

Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der Mann trotz der Trennung regelmäßig in der Wohnung der Familie auf. In der Tatnacht gegen 2.20 Uhr forderte er von seiner bereits schlafenden Ehefrau Sex. Als sie dies ablehnte, sich jedoch bereit erklärte, ihn anderweitig zu befriedigen, reagierte er aus Eifersucht auf vermeintliche andere Intimpartner mit massiver Gewalt. Er kniete sich mit seinem gesamten Körpergewicht auf den Brustkorb der Frau und würgte sie mit beiden Händen am Hals. Die Situation eskalierte weiter, als er den Griff kurz lockerte – ein Moment, den die Frau nutzte, um um Hilfe zu rufen.

Kinder greifen ein

Der gemeinsame 17-jährige Sohn hörte die Schreie und eilte ins Schlafzimmer. Er zog den Vater vom Bett, als dieser die Mutter erneut würgte. Auch die ältere Tochter kam hinzu. Gemeinsam gelang es den Kindern, den Mann festzuhalten und schließlich aus der Wohnung zu drängen. Dabei beschimpfte er seine Kinder massiv. Die Ehefrau musste zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der Richterin leidet sie bis heute unter den psychischen Folgen der Tat.

Juristische Bewertung

Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt.

Aufgrund der diagnostizierten psychischen Erkrankung und einer nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit sprach das Gericht den Angeklagten jedoch frei. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Deshalb ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorgeschichte und Erkrankung

Bereits in der Vergangenheit war es zu gewalttätigen Übergriffen gegen die Ehefrau gekommen, die jedoch nicht angezeigt wurden. Zudem fühlte sich der Mann wiederholt von unbekannten Personen verfolgt und geriet öffentlich in Auseinandersetzungen.

Ende 2024 befand er sich für zweieinhalb Monate in psychiatrischer Behandlung. Laut Gericht konnten Medikamente seinen Zustand deutlich stabilisieren. Nach der Entlassung jedoch sei die Betreuung nicht ausreichend gewesen. Die Ehefrau besorgte ihm Medikamente über einen Arzt, doch aus Angst vor Vergiftung nahm er sie offenbar nicht regelmäßig ein. In seinem Verfolgungswahn war er überzeugt, seine Frau habe ihn betrogen und sei zudem eine Mörderin. Während des Prozesses rief er im Gerichtssaal: „Hätte ich sie doch getötet!“

Familie steht weiter zu ihm

Trotz der Tat sagte die Ehefrau vor Gericht aus, sie habe ihrem Mann verziehen. Er sei ein guter Mensch und Ehemann, zitierte die Vorsitzende Richterin die Frau. Das Gericht äußerte die Hoffnung, dass sich der psychische Zustand des Mannes unter konsequenter medikamentöser Behandlung künftig stabilisieren lasse.

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