08. Oktober 2025 – Chiara-Lee Haartje
Bundesgericht:
Gericht verbietet vorläufig den Bau der Autobahn A26-Ost
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Planungen für die A26-Ost im Hamburger Hafen teilweise rechtswidrig sind. Der Planfeststellungsbeschluss für das erste Teilstück müsse überarbeitet werden. Geklagt hatten die Naturschutzverbände Nabu und BUND.
Foto: Gorodenkoff, Shutterstock
08.10.2025
Jetzt anhören: Stopp der A26 Ost mit Marc Elvers
Klimaschutz unzureichend beachtet
Die Richter beanstandeten, dass Klimaschutzaspekte bei der Wahl der Trasse nicht ausreichend geprüft wurden – ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz. Die gewählte Variante Süd 1 greife in 18,5 Hektar Moorböden ein, während die alternative Variante Süd 2 kürzer, günstiger und klimafreundlicher wäre.
Fehler bei wasserrechtlicher Genehmigung
Zudem seien wasserrechtliche Erlaubnisse zu unbestimmt. Diese Mängel könne die Stadt Hamburg in einem ergänzenden Verfahren korrigieren.
Eine weitere Klage eines Raffineriebetreibers, der Sicherheitsmängel wegen einer Hochspannungsleitung sah, wies das Gericht ab. Damit bleibt nur die Überarbeitung des ersten Abschnitts der Hafenautobahn offen.
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(Quelle: dpa)