08. Oktober 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Inzidenz-Wert liegt über 35

Gesundheitsbehörde kündigt neue Neue Corona-Maßnahmen an

Nachdem sich innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 35 Menschen pro 100.000 Einwohner in Hamburg mit dem Coronavirus angesteckt haben, kündigt die Gesundheitsbehörde Konsequenzen an. Bleibt der Wert drei Tage lang über 35, treten Neue Corona-Maßnahmen in Kraft.

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Foto: Drazen Zigic, Shutterstock

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte bereits im Sommer beschlossen, dass Kommunen ein Beschränkungskonzept umsetzen müssen, sobald das lokale Corona-Infektionsgeschehen die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreitet. "Wir wollen das Erreichen dieser Schwelle für Hamburg möglichst vermeiden", sagte Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher am Donnerstag.

Maßnahmen, sobald Wert drei Tage hintereinander über 35 liegt

Der Senat ergreife deshalb bereits dann zusätzliche Maßnahmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschreite. "Darüber hinaus werden wir die Einhaltung der Regeln, insbesondere in der Gastronomie, noch stärker kontrollieren", so Hamburgs Erster Bürgermeister weiter. "Die Hamburger Corona-Regelungen sind gut begründet und wirksam gegen die Virusausbreitung. Mit ihrer konsequenten Einhaltung können wir eine erneute umfassende Einschränkung des öffentlichen Lebens wie im Frühjahr verhindern.“

Diese Beschränkungen greifen bei Fortbestand des aktuellen Infektionsgeschehens

Die von der MPK beschlossene Beschränkung der zulässigen Zahl von Teilnehmern an privaten Feiern in öffentlichen, angemieteten und privaten Räumen ab einer Inzidenz von 35 gilt in Hamburg bereits aufgrund der bestehenden Verordnung – unabhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Entsprechend der bestehenden Regelung gilt damit auch die ebenfalls bundesweit verabredete Beschränkung der Zuschauerzahl in Fußballstadien auf höchstens 1.000 Personen. Bei einem Fortbestehen des aktuellen Infektionsgeschehens werden kurzfristig die folgenden zusätzlichen Beschränkungen in Kraft gesetzt, die dann ab Montag kommender Woche gelten sollen:

  • Maskenpflicht für alle Personen in gastronomischen Einrichtungen und im Einzelhandel, also auch für das Personal
  • Maskenpflicht bei allen sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie in Gebäuden mit Publikumsverkehr
  • Maskenpflicht an besonderen öffentlichen Plätzen, wo es regelhaft zu größeren Ansammlungen und Enge kommt
  • Gesichtsvisiere werden grundsätzlich nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt und sind nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. für Menschen mit Behinderungen)
  • Wenn die Auflagen in der Gastronomie zur Maskenpflicht und zum Abstand nicht eingehalten werden, wird der Senat ein generelles Verbot von Stehplätzen in der Gastronomie einführen.

Maßnahmen können weiter verschärft werden

Die Beschränkungen setzen gezielt dort an, wo es vermehrt zu Infektionen kommt. Damit sollen sie die Verbreitung wirksam eindämmen, ohne dass nicht betroffene Bereiche des Alltags übermäßig eingeschränkt werden müssen. Sofern es angesichts der Entwicklung der Infektionen erforderlich wird, werden die Maßnahmen des Senats gegebenenfalls auch vor Erreichen einer Inzidenz von 50 weiter verschärft. Sobald die Inzidenz von 50 erreicht wird, drohen weitere Einschränkungen in Bereichen des Alltags, z. B. im Hinblick auf die Zahl von zugelassenen Personen bei privaten Feierlichkeiten, aber ggfs. auch im Bereich des Sports oder bei sonstigen Veranstaltungen.

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