Vollständig geimpfte Personen können sich über Lockerungen freuen. Doch, gilt man mit einer sogenannten Kreuzimpfung eigentlich auch als vollständig geimpft?
Eine Kreuzimpfung bezeichnet den Impfvorgang, bei welchem beispielsweise zunächst mit Astrazeneca geimpft wurde und dann, in einer zweiten Runde, mit Biontech oder Moderna.
Unterschiedliche Meinungen zu Kreuzimpfungen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sprach zu Beginn des Aprils keine Empfehlung für Kreuzimpfungen mit Astrazeneca und mRNA-Impfstoffen aus. Dazu liegen viel zu wenige Daten für mögliche Risiken vor, wie die WHO-Sprecherin Margaret Harris der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Gegensatz dazu äußert sich der Infektiologe an der Charité Berlin in einem Twitter-Video: „Aus immunologischer Sicht kann eine solche Kombination sogar vorteilhaft sein und die Impfantwort des Immunsystems sogar versärken. Ich erwarte mir von dieser Kombination daher eine gute Sicheheit und eine sehr gute Wirksamkeit mit einem exzellenten Schutz vor der Covid-19-Erkrankung“
Nur in individuellen Fällen noch Zweitimpfung mit Astrazeneca
Ein Beschluss der Stiko empfiehlt Personen unter 60 Jahren eine Zweitimpfung zwölf Wochen nach der ersten Impfung. Nur in individuellen Fällen und nach einer Absprache mit dem Arzt soll eine Zweitimpfung mit Astrazeneca erfolgen.
Man gilt auch mit anderer Zweitimpfung als vollständig geimpft
Fest steht, hat man eine Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna, gilt man trotzdem als vollständig geimpft - diese Verordnung gilt auf Bundesebene, gemäß der §2 Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Die zugelassenen Impfstoffe sind auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts zu entnehmen.
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