13. März 2023 – Isabell Wüppenhorst

Immobilienbesitzer

Grundsteuer in Hamburg: Jetzt kommt Post vom Finanzamt

Alle Immobilienbesitzer in Hamburg, die bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, können jetzt mit Post vom Finanzamt rechnen. Sechs Wochen nach Ablauf der bereits verlängerten Frist würden ab Dienstag Erinnerungsschreiben verschickt.

Grundsteuer, Hausbesitzer
Foto: Andrey_Popov, Shutterstock

Immobilienbesitzer in Hamburg, die bislang noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, können mit Post vom Finanzamt rechnen. Sechs Wochen nach Ablauf der bereits verlängerten Frist würden ab Dienstag Erinnerungsschreiben verschickt, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Montag. "Wer jetzt immer noch nicht abgegeben hat, sollte das schleunigst nachholen."

Informations- und Hilfsmaterial der Stadt zur Grundsteuererklärung

In dem Brief werde noch einmal auf das Informations- und Hilfsmaterial der Stadt zur Grundsteuererklärung verwiesen. "Im Schreiben steht aber auch ganz deutlich, was die Konsequenzen einer Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe sein können: Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt umgehend tätig werden und seine Erklärung abgeben", mahnte Dressel.

Erinnerungsschreiben verlängert nicht die bereits abgelaufenen Abgabefrist

Auch verlängere das Erinnerungsschreiben nicht die bereits abgelaufene Abgabefrist. In Hamburg wurden den Angaben zufolge bislang rund 389 000 Erklärungen abgegeben, was einer Quote von etwa 91 Prozent entspreche. "Hamburg liegt weiter in der Spitzengruppe unter den Ländern bei der Abgabequote der Grundsteuerwerterklärungen", sagte Dressel. "Schlussendlich benötigen wir aber alle Rückmeldungen."

Die neue Grundsteuer gilt ab 2025

In der Hansestadt müssen zur Neuberechnung der Grundsteuer mehr als 420.000 Immobilien neu bewertet werden. Für 35 Prozent der eingegangenen Erklärungen wurden den Angaben zufolge auch bereits Bescheide über die Grundsteuerwerte versandt. Die Bescheide über Messbeträge und Grundsteuer, mit denen dann klar ist, was künftig an den Fiskus bezahlt werden muss, sollen frühestens Ende 2024 verschickt werden. Ab 2025 gilt dann die neue Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgte.

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(Quelle: dpa)

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