05. November 2025 – Isabell Wüppenhorst
In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft vermutet ein Mann, dass sein Mitbewohner ihn heimlich beim Schlafen filmt. Er gerät in Wut und sticht ihm ein Messer in den Hals. War es ein versuchter Mord?
Wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 34-jährige Tunesier wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
In erster Instanz hatte ihn eine andere Strafkammer am Landgericht allein wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil teilweise aufgehoben, die Feststellung zum Tatgeschehen jedoch bestätigt.
Angeklagter glaubte, von Mitbewohner gefilmt zu werden
Der Angeklagte hatte mit einem damals 22-jährigen Syrer zusammen in einem Wohncontainer im Stadtteil Wilhelmsburg gewohnt. In der Nacht zum 18. Januar 2024 sei der Angeklagte aufgewacht und habe den grundlosen Verdacht gehabt, dass sein Mitbewohner ihn im Schlaf mit dem Handy gefilmt habe, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas.
Das habe ihn wütend gemacht. Er griff sich ein Gemüsemesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach es dem Mitbewohner in den Hals. Der 22-Jährige habe dabei mit dem Rücken zu ihm gestanden und keinen Angriff befürchtet. Bei dem Stich habe der Angeklagte den Tod des Mitbewohners zumindest billigend in Kauf genommen. «Das Opfer befürchtete keinen Angriff», erklärte Woitas. Darum sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Opfer wehrt sich und Mitbewohner kommen hinzu
Der 22-Jährige habe sich nach dem ersten Stich heftig gewehrt, während der Angeklagte weitere Stichbewegungen auf den am Boden liegenden Mitbewohner machte. Außerdem kamen drei weitere Bewohner hinzu. Der Angeklagte hätte seinen Angriff nicht mehr fortsetzen können. "Nur deswegen nahmen Sie von einer weiteren Tatausführung Abstand", sagte die Richterin.
In erster Instanz hatte der Vorsitzende Richter erklärt, die hinzugekommenen Bewohner der Unterkunft hätten es nicht gewagt, dem Angeklagten das Messer abzunehmen. Dieser habe dennoch von seinem Opfer abgelassen und sich der Polizei gestellt. Dieses Verhalten wertete die Strafkammer damals als freiwilligen Rücktritt von einem Totschlag. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Bewertung erfolgreich Revision ein.
Vier Zentimeter tiefe Verletzung am Hals
Die Klinge war vier Zentimeter tief in den Hals des 22-Jährigen eingedrungen. Er hätte verbluten können, erklärte Woitas. Die Verletzung am Hals und mehrere kleinere Wunden wurden im Krankenhaus behandelt.
Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe die Tat eingeräumt. Außerdem habe er versucht, sich bei dem Opfer zu entschuldigen, sagte die Richterin. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe mit der Abschiebung in sein Heimatland Tunesien rechnen.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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