13. Dezember 2021 – Linda Shllaku (deaktiviert)
"Frag den Anwalt"
Habe ich ein Recht darauf, mein Weihnachtsgeschenk im Notfall umzutauschen und brauche ich den Kassenbon?
In der neuesten Episode von "Frag den Anwalt" haben wir mit Rechtsanwalt Simon Fischer darüber gesprochen, ob es ein generelles Recht gibt, das Weihnachtsgeschenk im Notfall wieder umzutauschen.
Foto: freestocks.org von Pexels
Weihnachten rückt immer näher. Und damit schreitet auch immer weiter die Phase voran, in der die Geschenke für die Liebsten besorgt werden. Nicht immer ist man sich da ganz sicher, ob es sich bei dem ausgewählten Geschenk wirklich um das richtige handelt. Gefällt es dem Beschenkten? Ist es in der richtigen Größe? Wir haben uns aus diesem Grund einmal bei Rechtsanwalt Simon Fischer umgehört, wie es mit dem Umtausch aussieht. Habe ich ein Recht darauf, das Weihnachtsgeschenk im Notfall wieder umzutauschen?
13.12.2021
Habe ich das Recht darauf, das Weihnachtsgeschenk umzutauschen?
Simon Fischer: "Also grundsätzlich gibt es ein Umtauschrecht von Gesetzeswegen. Nur, wenn das, was du kaufst, später defekt ist - wenn du beispielsweise deinem Kind ein Handy kaufst, das noch ein bisschen früh vielleicht - aber das springt nach drei Wochen nicht mehr an – und nicht, weil das Kind das hingeschmissen hat, sondern weil es einfach defekt ist, dann kannst du es auf jeden Fall umtauschen. Bei den Weihnachtsgeschenken ist es eine Kulanzsache. Aber natürlich machen das viele Geschäfte, weil es natürlich ein sehr realistisches Szenario ist, dass du vor dem Geschenk stehst und sagst: 'Mhmm, gefällt ihm oder ihr das?' Da sagen dann viele: 'Pass auf, das kannst du innerhalb von zwei Wochen umtauschen' - und dann kauft man es dann doch eher. Zum Thema Kassenbon: Beim Kulanzumtausch, da kann der Händler bestimmen, was er da machen will. Also, wenn er sagt, innerhalb von 14 Tagen und nur gegen Vorlage des Kassenbons, dann ist das okay. Beim gesetzlichen Umtauschrecht, da steht im Gesetz nichts von Kassenbon, allerdings besteht dieser Anspruch auch nur bei dem Händler, bei dem ich das Geschenk gekauft habe. Und wenn der jetzt bestreitet, dass ich das war, ja dann wird es schwer ohne Kassenbon. Aber vielleicht habe ich Zeugen oder ich habe es mit Karte gezahlt und kann es mit dem Kontoauszug nachweisen, das würde dann auch reichen."
Rechtsanwalt Simon Fischer beantwortet eure Fragen
Das und vieles mehr könnt ihr ab sofort Rechtsanwalt Simon Fischer von der Kanzlei Fischer Hamburg und Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University fragen. Der beantwortet nämlich eure Fragen aus juristischer Sicht in der Radio Hamburg Morningshow und zusätzlich im Vormittag bei Anke oder am Nachmittag bei Tim Gafron.
Foto: SRH Fernhochschule – The Mobile University
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