03. September 2025 – Chiara-Lee Haartje

Behandlungen ohne Zulassung

Haftstrafe für unerlaubte Lippenbehandlungen in Hamburg

Illegale Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäure bringen eine 27-jährige Kosmetikerin vor Gericht: Das Landgericht Hamburg verurteilt sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs zu über drei Jahren Haft. Die Behandlungen erfolgten ohne medizinische Zulassung.

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Foto: Sebastian Duda, Shutterstock

Eine 27-jährige Kosmetikerin ist vom Landgericht Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Der Grund: Sie hatte wiederholt Lippenbehandlungen mit Hyaluronsäure durchgeführt – ohne medizinische Erlaubnis.

33 Fälle gefährlicher Körperverletzung und Betrug

Das Urteil erging wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug in 33 Fällen, davon in drei Fällen zusätzlich in Tateinheit mit der unerlaubten Ausübung der Heilkunde. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.920 Euro an.

Behandlungen ohne Zulassung – beworben über Instagram

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, zwischen 2020 und Februar 2023 Behandlungen im Gesichtsbereich vorgenommen zu haben – teils in ihrem Beautysalon, teils in ihrer Privatwohnung. Die Eingriffe wurden bar bezahlt und auf Instagram aktiv beworben.

In vielen Fällen klagten Kundinnen nach den Eingriffen über anhaltende Schmerzen. Insgesamt soll die Angeklagte während des Tatzeitraums rund 10.000 Euro eingenommen haben.

Vorinstanz hatte Bewährungsstrafe verhängt

Bereits im November 2023 war die Frau vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem sollte sie einen Wertersatz von 10.219 Euro leisten. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein – mit dem nun deutlich schärferen Ergebnis.

Ein Fall mit Signalwirkung

Das Urteil gilt als Signal in einem zunehmend unregulierten Markt für ästhetische Behandlungen. Immer häufiger bieten Kosmetikerinnen medizinische Eingriffe ohne entsprechende Ausbildung oder Zulassung an – ein Risiko für die Gesundheit der Kundinnen.

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(Quelle: dpa)

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