11. April 2023 – Stefan Angele

Inklusiver und mit Mindestentgelten

Hamburg ändert Vergabegesetz für öffentliche Aufträge

Rathaus, Rathaus Hamburg, Hamburger Rathaus, Menschen vor dem Rathaus
Das Hamburger Rathaus I Foto: Ajdin Kamber / Shutterstock.com

Der Hamburger Senat hat am Dienstag(11.04.) die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen müssen - dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage genommen.

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11.04.2023
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Dienstleister müssen nach Tarif bezahlen

"Unsere Erwartung ist damit im Grundsatz klar: Wer öffentliche Aufträge will, soll nach Tarif bezahlen", sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Der Senat muss danach alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten Mindestentgelte überprüfen - erstmals im Jahre 2024. Eine wirksame Tariftreue-Regelung werde damit erstmals bei Vergaben in Hamburg verbindlich. Hamburg schreibt jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Millionen Euro aus.

Mehr Aufträge für Werkstätten für Menschen mit Behinderung

"Mit den geplanten Änderungen des Hamburger Vergabegesetzes nutzen wir die rechtlichen Handlungsspielräume insbesondere, um eine gerechte Entlohnung im Rahmen der Durchführung öffentlicher Aufträge zu gewährleisten - ein Einstieg in echte Tariftreue-Regelungen auch bei uns in Hamburg", sagte Dressel. Sozialer und inklusiver werde das Vergabegesetz auch dadurch, dass mehr Aufträge für Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben werden sollen, weil inklusive Arbeit im Vergabeverfahren stärker berücksichtigt wird. Außerdem solle das Vergaberecht im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen unter 100.000 Euro entbürokratisiert werden.

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