15. Dezember 2022 – Sebastian Tegtmeyer
Weihnachtsamnestie - für mehr als 1000 Häftlinge in Deutschland bedeutet dieses Wort einen vorgezogenen Start in die Freiheit. Sie können das Fest bei ihren Angehörigen statt im Gefängnis verbringen. Nur ein Bundesland beteiligt sich traditionell nicht.
Mehr als 1000 Häftlinge in Deutschland sind zu Weihnachten vorzeitig in die Freiheit geschickt worden. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder. Die größte Zahl an Freigelassenen entfällt dabei auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, hier kamen 291 Häftlinge frei. Die insgesamt mindestens 1056 vorzeitig Freigelassenen in diesem Jahr bedeuten einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2021, als die Bundesländer nur etwas mehr als 800 Straftäter vorzeitig nach Hause ließen.
Die Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, ein schönes Fest bescheren. Allerdings gibt es auch Gefangene, die eine vorzeitige Entlassung ablehnen und Weihnachten lieber im Gefängnis verbringen.
Auflagen sind streng
Meist kommen Häftlinge bei der Weihnachtsamnestie nur Tage oder wenige Wochen vor der eigentlich geplanten Entlassung frei. Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng: Nur die Häftlinge kommen infrage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten.
So viele Gefangene kamen in den Bundesländern mindestens frei
Schleswig-Holstein 26, Hamburg 23, Niedersachsen 46, Rheinland-Pfalz 88, Hessen 75, Sachsen 48, Brandenburg 40, Sachsen-Anhalt 22, Mecklenburg-Vorpommern 16, Bremen 9, Thüringen 7, Saarland 5, Baden-Württemberg 200, Berlin 160
Die Erwartung der Politik an die Weihnachtsamnestie bringt Jacqueline Bernhardt (Linke), Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern, so auf den Punkt: "Grundsätzlich sehen wir bei den Gefangenen, die von der Weihnachtsbegnadigung profitieren, eine wirklich gute Chance, dass sie den Weg in die Freiheit im Kreise der Familie für einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten nutzen."
Bayern beteiligt sich nicht
Bayern beteiligt sich wie in den Vorjahren nicht an der sogenannten Weihnachtsamnestie. "Eine rechtskräftige Strafe im Gnadenwege zu ändern, muss daher absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen", so das Justizministerium des Freistaats.
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