13. Januar 2023 – Sebastian Tegtmeyer
Zum 1. Februar
Hamburg beendet die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr Anfang Februar. Gleiches gelte für die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion.
Nach den bundesweiten Entscheidungen, die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie die Isolationspflicht aufzuheben, zieht nun auch Hamburg nach und beendet die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Isolationspflicht zum 1. Februar.
"Wir setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit"
Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer: "Hamburg hat eine sehr hohe Impfquote. Hinzu kommt ein großer Immunschutz der Bevölkerung. Darüber hinaus haben wir seit Weihnachten rückläufige Infektionszahlen. Vor diesem Hintergrund können wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Monatsende aufheben. Wir setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger. Jede und jeder kann für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist. Zudem gilt nicht nur für Infektionen mit dem Corona-Virus: Wer krank ist, bleibt zu Hause."
Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar
Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mitgeteilt, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar fallen soll. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. "Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte Lauterbach. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden. Insgesamt habe sich die Pandemielage stabilisiert. "Die uns beratenden Experten gehen nicht mehr davon aus, dass es noch mal zu einer großen, zu einer schweren Winterwelle kommen wird", sagte der SPD-Politiker. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zu erwarten, dass besonders gefährliche Virusvarianten Deutschland in den nächsten Wochen und Monaten erreichen könnten.
Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
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