13. Februar 2023 – Stefan Angele

Verfahren dauern zu lange

Hamburg musste 2022 mehrere Verdächtige aus U-Haft entlassen

Gefängnis, Gefängniszelle, Knast
Foto: sakhorn, Shutterstock

Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind im vergangenen Jahr in Hamburg drei Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

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Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein einzelne Fälle

In Niedersachsen wurde 2022 ein U-Häftling auf Entscheidung des Oberlandesgerichtes entlassen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft länger auf ein kriminaltechnisches Gutachten warten müssen. Das Gericht bestimmte nach Anklageerhebung nicht sofort einen Termin. In Schleswig-Holstein musste ebenfalls eine Person aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Bundesweit steigende Zahlen

Nach Angaben des Richterbundes gibt es in ganz Deutschland eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen. 2022 kamen demnach bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei. Der Verband bezieht sich bei den Angaben auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder. 2021 hatten die Justizverwaltungen demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40. In den zurückliegenden fünf Jahren seien damit mehr als 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden, hieß es.

Verfahren werden immer komplexer

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sieht aufwendigere Strafverfahren als einen Grund für diese Entwicklung: Die Strafgesetze werden demnach immer komplexer und das auszuwertende Datenvolumen steige sprunghaft - etwa in Fällen von Kindesmissbrauch, Organisierter Kriminalität oder bei Wirtschaftsdelikten. "Zum anderen fehlt es der Strafjustiz bundesweit weiterhin an mindestens 1000 Staatsanwälten und Strafrichtern", sagte Rebehn. Das habe zur Folge, dass selbst vorrangige Haftsachen nicht immer in den rechtsstaatlich gebotenen Fristen erledigt werden könnten.

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