21. Dezember 2021 – Stefan Angele
Keine Ausnahme
Hamburger Einzelhandel scheitert mit Klage gegen 2G
Foto: Shutterstock
Eine Einzelhandelskette ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, die in der Hansestadt geltende 2G-Regel zu kippen. Gegen die vorläufige befristete Anwendung des 2G-Zugangsmodells bestünden "keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken", entschieden die Richter am Dienstag (21.12.). Die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung der Stadt beruhe "auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage" und sei rechtmäßig. Das 2G-Modell besagt, dass nur gegen Covid-19 Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.
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2G-Regel in Niedersachsen bereits gekippt
Um welche Einzelhandelskette es sich handelt, wollte das Gericht nicht sagen. Es gehe um eine bundesweit und auch in Hamburg aktive Kette, die "Einzelhandelsprodukte aus einem Mischsortiment, darunter Drogerieartikel, Schreib- und Spielwaren, Dekorationsartikel, Schmuck sowie Baumarktartikel" vertreibe. Auf Anfrage sagte ein Gerichtssprecher, es handele sich bei der Antragstellerin nicht um die Warenhauskette Woolworth. Auf deren Antrag hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am vorigen Donnerstag die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel vorläufig aufgehoben.
Keine Ausnahme von 2G in Hamburg
Für die Verwaltungsrichter galt es zu klären, ob die in der Corona-Verordnung genannten Ausnahmen von der 2G-Pflicht wie zum Beispiel der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien oder Getränke- und Baumärkte auch für die betreffende Handelskette gelten. Das verneinten die Richter. Es komme nicht darauf an, ob ein Händler in der Summe überwiegend solche Produkte verkaufe. Vielmehr sei "maßgeblich, dass sich der Schwerpunkt des Sortiments (mehr als 50 Prozent)" aus einer der Warengruppen zusammensetze, die Ausnahmen von der 2G-Zugangsregel erlaubten.
Auch Schausteller unzufrieden mit der Saison
Zum Abschluss der diesjährigen Weihnachtsmarkt-Saison hat auch der Schaustellerverband ein schlechtes Fazit gezogen. "Die Weihnachtsmärkte waren ein finanzielles Desaster. Die Einschränkungen waren einfach zu stark", sagte der Präsident des Schaustellerbundes, Albert Ritter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Schon die 2G-Regelung habe die Umsätze auf ein Drittel des Normalniveaus fallen lassen, 2G plus jedoch sei einer Absage gleichgekommen. "Dann waren es nur noch 5 bis 10 Prozent des üblichen Umsatzes". Von der Bundesregierung fordert Ritter weitere Hilfen für die Branche. "Es muss einen Schadensausgleich geben, die Überbrückungshilfen müssen über den März hinaus verlängert und die Kredittilgung bis zwölf Monate nach Pandemieende ausgesetzt werden", sagte Ritter.
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