29. September 2020 – Sebastian Tegtmeyer
Ein Hamburger Brautpaar aus Wandsbek hat vor dem Hamburger Verwaltungsgericht das Recht auf einen Hochzeitstanz erstritten.
Laut Gericht handelt es sich nicht um einen Tanz im eigentlich Sinne, sondern um eine symbolhafte Aufführung, die mit zweieinhalb Metern Sicherheitsabstand erlaubt ist. Das Urteil ist aber eine Einzelfallentscheidung und gilt nicht automatisch für alle anderen Brautpaare, heißt es vom Gericht.
Verbot ist nicht nachvollziehbar
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank kann das Verbot nicht nachvollziehen, wie sie am Freitag (25. September) im exklusiven Radio Hamburg Interview gesagt hat: "Das zeigt ein wenig, dass wir nicht alle Widersprüche bei unseren Regelungen der Eindämmungsverordnung auflösen konnten. Das tut mir persönlich sehr leid und menschlich kann ich das auch nicht nachvollziehen.”
Änderungen aktuell nicht geplant
Eine Änderung in Sachen Hochzeitstanz in der Eindämmungsverordnung ist zur Zeit nicht geplant, sagte uns Sozialbehördensprecher Martin Helfrich.
(me)