16. Dezember 2025 – Isabell Wüppenhorst
Wohnraum Hamburg
Hamburger Senat verlängert Schutz vor Umwandlung von Mietwohnungen
Um Mieterinnen und Mieter auch weiterhin vor der Umwandlung von Mietwohnungen zu schützen, hat der Hamburger Senat beschlossen, die sogenannte Umwandlungsverordnung um fünf Jahre zu verlängern.
Mietvertrag I Foto: Perspective Jeta, Shutterstock
16.12.2025
Jetzt anhören: Die Umwandlungsverordnung wird für weitere fünf Jahre verlängert
Der Hamburger Senat hat beschlossen, die sogenannte Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Damit gilt sie nun bis zum Jahr 2030. Ziel der Regelung ist es, Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen und die Spekulation auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen, so Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein.
Diese Gebäude sind davon betroffen
Die Verordnung regelt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2021 sind solche Umwandlungen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Betroffen sind Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen. Eine Umwandlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss von der Stadtentwicklungsbehörde genehmigt werden. Wie die Behörde mitteilt, wurde seit Einführung der Regelung lediglich eine sehr geringe Anzahl an Umwandlungen genehmigt.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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