02. März 2023 – Stefan Angele
Lange hat es gedauert...
Hamburger Studenten bekommen ab 15. März ihr Energiegeld
Foto: Veja, Shutterstock
Lange hat es gedauert, jetzt soll es aber endlich losgehen. Der Hamburger Senat hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um die 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler in Hamburg schnell umsetzen zu können. Die Energiepreispauschale soll dabei helfen, die aktuellen finanziellen Belastungen abzufedern, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Starten soll alles ab dem 15. März.
02.03.2023
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Tausende junge Menschen profitieren
Neben den Studierenden in der Stadt werden auch die rund 10.200 Fachschüler sowie Berufsfachschüler der Hamburger Berufsschulen von dem Energiegeld profitieren. "Ab dem 15. März startet das Antragsverfahren für die Einmalzahlung für Studierende. Das ist wichtig, denn die Studierenden warten zu Recht auf den angekündigten Zuschuss. Hamburg hat seine Hausaufgaben gemacht – und unterstützt Studierende zusätzlich zu den Bundeshilfen. Wir stellen unter anderem mit dem Ausgleich krisenbedingter Kostensteigerungen beim Studierendenwerk Hamburg sicher, dass aktuell keine Preiserhöhungen bei Semesterbeiträgen, Mieten in den Studierendenwohnanlagen und Mensapreisen für Studierende anstehen", so Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank.
Unbürokratische Auszahlung
Hamburg will zusammen mit dem Bund eine möglichst unbürokratische Auszahlung ermöglichen "und den jungen Menschen unnötige Laufereien ersparen. Die Organisation der Auszahlung war deshalb nicht ganz leicht und brauchte ein bisschen mehr Zeit. Ich hoffe das gefundene Identifizierungsverfahren funktioniert jetzt reibungslos"m so Schulsenator Rabe.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer bekommt das Geld?
Berechtigt sind diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zum Stichtag am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. Schüler in einer Fachschulklasse oder vollqualifizierenden Berufsfachschulklasse waren. Damit können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Fach- und Berufsfachschüler in der ganzen Republik von der Energiepreispauschale profitieren. Die Energiepreispauschale muss nicht versteuert werden und ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.
Wann geht es los?
Antragsberechtigte Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler können ihren Antrag ab dem 15. März auf einer digitalen Plattform stellen. Diese Plattform wird zentral entwickelt und betrieben, die Bundesländer nutzen diese, um das EPPSG umzusetzen. So soll eine zügige Durchführung der Bewilligungsverfahren gewährleisten werden. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Plattform werden durch den Bund getragen, der auch die Auszahlung der Pauschale über die Bundeskasse vornimmt.
Wo stellt man seinen Antrag?
Für die Antragsstellung erhalten Studierende und Fach- sowie Berufsfachschüler ihre individuellen Zugangscodes von den jeweiligen Ausbildungsstätten. Um den Antrag auf Auszahlung des Energiegelds zu stellen, benötigen alle Antragsteller zudem ein BundID-Konto. Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler können dieses bereits jetzt anlegen, um ab dem 15. März den Antrag stellen zu können. Hierfür ist ein Identitätsnachweis nötig. Dieser Nachweis kann durch einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Wenn Personen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung haben, können Sie anstelle der elektronischen Identifizierung die individuellen Zugangsdaten zusammen mit einer PIN nutzen. Die PIN erhalten sie in diesen Fällen separat von der jeweiligen Ausbildungsstätte.
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