07. Januar 2022 – Sebastian Tegtmeyer

Wegen Einsatz von Stachelhalsbändern

Hamburgs Polizei fordert Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Bei gefährlichen Einsätzen ist die Polizei häufig auf die Hilfe von Diensthunden angewiesen. Eine neue Tierschutz-Verordnung verbietet jedoch die Verwendung von Stachelhalsbändern. Die Hamburger Polizei kann ihre Schutzhunde vorläufig nicht mehr wie gewohnt einsetzen.

Polizeihund, Polizei
Foto: Victor Jiang, Shutterstock

Die Hamburger Polizei fordert eine Änderung der am 1. Januar in Kraft getretenen Tierschutz-Hundeverordnung. "Die Polizei Hamburg respektiert das Tierwohl und setzt den Schutzgedanken der neuen Verordnung um. Dennoch sehen wir nach erster Bewertung dringenden Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnungsklausel oder Ausnahmeregelung für polizeiliche Belange", erklärte Polizeisprecherin Sandra Levgrün. Sie bedauerte, dass eine Beteiligung der hundehaltenden Behörden wie Zoll, Bundeswehr und Polizei im Vorwege nicht stattgefunden habe.

Ausbildung mit speziellen Halsbändern

Nach der neuen Verordnung sind schmerzhafte Mittel wie Stachelhalsbänder bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden verboten. Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten. Die Berliner Polizei hatte kürzlich bestätigt, dass sie vorläufig 49 von 130 Diensthunden nicht mehr einsetzen kann.

Bei der Hamburger Polizei sind 60 Hunde im Einsatz, davon 40 Schutzhunde. Bis zu einer Neuregelung der Verordnung würden die Schutzhunde in Hamburg unter angepassten Rahmenbedingungen eingesetzt, sagte Levgrün. "Angepasste Rahmenbedingungen heißt, wir orientieren uns am Einzelfall und nehmen immer eine Rechtsgüterabwägung vor. Dabei wird der Schutzzweck der Tierschutz-Hundeverordnung beachtet."

Deutscher Tierschutzbund lehnt jede Ausnahmeregelung ab

"Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig". Tierschutzpräsident Thomas Schröder erklärte am Donnerstag: "Solange eine Ausbildung von und der Umgang mit Schutzhunden nur unter Zuhilfenahme tierschutzwidriger Maßnahmen möglich ist, bleibt als letzte Konsequenz nur die Abschaffung des Schutzhundewesens."

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(Quelle: DPA)

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