03. April 2024 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)
Künftig darf der durchschnittliche Beitrag pro Mitglied und Jahr bis zu 1440 Euro betragen. Erst danach gerät die Gemeinnützigkeit der
entsprechenden Vereine in Gefahr.
Hamburgs Sportvereine erhalten einen größeren wirtschaftlichen Spielraum. Wie der Senat am Mittwoch mitteilte, hat sich die Hansestadt gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund darauf verständigt, die Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und andere gemeinnützige Organisationen zu erhöhen. Der Durchschnittsbeitrag pro Mitglied und Jahr steigt von 1023 auf 1440 Euro. Bei einer Überschreitung dieser Grenze ist die Gemeinnützigkeit der entsprechenden Vereine gefährdet.
Neuregelung der Höchstgrenzen
Ebenfalls wurde die Grenze für Aufnahmegebühren auf durchschnittlich 2.200 Euro angehoben (bisher 1.543 Euro). Weiterhin darf die Investitionsumlage innerhalb von zehn Jahren je Mitglied nunmehr 7.200 Euro (vorher 5.113 Euro) betragen. Die alten Regelungen galten seit 1998. "Die Neuregelung der Höchstgrenzen war längst überfällig und ist eine gute Nachricht, insbesondere für Hamburgs Sportvereine. Gerade in diesen herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten vor allem mit gestiegenen Energie- und Baukosten verschaffen wir Vereinen und Verbänden damit größeren wirtschaftlichen Spielraum", sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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