04. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Bei uns im Norden wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In Hamburg gibt es bislang noch keinen Fall. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt deshalb ab Samstag wieder eine Stallpflicht für Geflügel.
Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Maßnahme tritt am Samstag (06.11.) in Kraft. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Bei einem Ausbruch müssten Tiere getötet werden
Die Stallpflicht senkt das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz fordert Tierhalterinnen und Tierhalter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Wechseln der Schuhe vor Betreten der Stallungen, Futter vor Vogeleinflug schützen etc.) konsequent einzuhalten.
Tote Vögel bitte melden
Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.
Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche. Diese sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen sollten grundsätzlich tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern zum Beispiel Handschuhe getragen oder Schaufeln benutzt werden.
Darüber hinaus werden Jägerinnen und Jäger gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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