15. März 2023 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)
Kompliziertes Beantragungsverfahren
Jetzt kann die Energiepreispauschale für Studierende beantragt werden
Ab Mittwoch (15.03) können Studenten und Fachschüler in Deutschland die Energiepreispauschale beantragen. Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Einmalzahlung. An dem Beantragungsverfahren hagelt es bereits aber bereits Kritik.
Foto: Maryia_K, Shutterstock
15.03.2023
Beitrag anhören: So könnt ihr die Einmalzahlung für Studenten beantragen
Im vergangenen Jahr konnten Erwerbstätige und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale beantragen, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Ab Mittwoch (15.03) haben jetzt auch die rund 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler Anspruch auf eine Einmalzahlung von 200 Euro.
Wie beantragt man die Energiepreispauschale?
Wer als Student oder Fachschüler die steuerfreien 200 Euro beantragen möchte, muss sich zuerst einen Zugangscode von der eigenen Ausbildungsstätte besorgen, anschließend ein Benutzerkonto auf der Plattform einmalzahlung-200.de erstellen und dort die eigene Identität per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat bestätigen. Der Antrag selbst kann dann auch direkt auf der Plattform gestellt werden. Viele junge Menschen hatten bereits kritisiert, dass das Verfahren zu kompliziert sei. Aktuell stehe auch noch nicht fest, wann das Geld ausgezahlt werden soll.
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