06. Juli 2023 – Sebastian Tegtmeyer

Berechtigung zum Parken

Lösung für Handwerker beim Anwohnerparken gefunden?

Die Ausweitung des Anwohnerparkens hat auch Handwerker und Gewerbetreibende hier bei uns in Hamburg verärgert, weil sie auf einmal Ausnahmegenehmigungen beantragen. Nun soll es offenbar eine Lösung geben.

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06.07.2023
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Verkehrssenator Anjes Tjarks will den Handwerkern und Gewerbetreibenden beim Thema Anwohnerparken entgegenkommen. In Beamtendeutsch klingt das so: "Eine Berechtigung zum Parken ohne Parkschein und Höchstparkdauer in der jeweiligen Bewohnerparkzone soll für ein Fahrzeug erteilt werden, wenn es für Transporte des Betriebes notwendig und geeignet ist, kein anderes Verkehrsmittel dafür geeignet und kein eigener privater Parkplatz vorhanden ist".

Bisherige Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung, wie die Häufigkeit der Transporte oder im Umfeld vorhandene weitere Parkmöglichkeiten fallen ab sofort ersatzlos weg.

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(Quelle: dpa)

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