03. November 2020 – Stefan Angele

Auf öffentlichen Plätzen

Maskenpflicht in Hamburg deutlich ausgeweitet

Schon seit einigen Wochen gilt an vielen öffentlichen Plätzen in Hamburg auch draußen eine Maskenpflicht. Mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung, die seit dem 2. November gilt, wurde diese Maskenpflicht jetzt um zahlreiche weitere Plätze und Straßenzüge in Hamburg erweitert. Darunter zum Beispiel auch große Bereiche in der Innenstadt wie die Spitalerstraße, die Mönckebergstraße oder der Bereich um den Hauptbahnhof.

Hier gilt die Maskenpflicht jetzt NEU in Hamburg

Seit dem 2. November gilt an folgenden Orten eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum:

  1. In der Straße Ottensener Hauptstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 27, montags bis sonnabends, jeweils von 8 Uhr bis 20 Uhr
  2. Die Muharrem-Acar-Brücke vom Brückenende am Gertrud-von-Thaden-Platz bis zum Treppenfuß am ZOB beziehungsweise bis zum Ende der Rampe an der Bahnhofspassage einschließlich des südlichen Bereichs der Bahnhofspassage Richtung ZOB, montags bis sonnabends, jeweils von 8 Uhr bis 22 Uhr
  3. Das Umfeld des Bahnhofs Altona im räumlichen Bereich der Präsident-Krahn-Straße zwischen und einschließlich der Hausnummern 1 und 8 beidseitig, Max-Brauer-Allee zwischen und einschließlich der Hausnummern 51 und 53 auf der zum Bahnhof gelegenen Gehwegseite (westlich), zwischen und einschließlich der Gebäude Paul-Nevermann-Platz 5 und Ottensener Haupstraße 1a beidseitig, zwischen und einschließlich der Gebäude Ottensener Hauptstraße 1 und Scheel-Plessen-Str. 9, zwischen und einschließlich der Gebäude Scheel-Plessen-Str. 9 bis Paul-Nevermann-Platz 19, montags bis samstags, jeweils von 8 Uhr bis 22 Uhr
  4. In der Straße Kirchenallee im räumlichen Bereich zwischen Steintorplatz, Ernst-Merck-Straße, Hachmannplatz und Heidi-Kabel-Platz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr
  5. Heidi-Kabel-Platz im räumlichen Bereich vor dem Gebäude Ernst-Merck-Straße 9, der Kirchenallee und dem Hachmannplatz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr
  6. Auf dem Hachmannplatz im räumlichen Bereich vor dem Hauptbahnhof, abgegrenzt vom Steintorplatz, der Kirchenallee und dem Heidi-Kabel-Platz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr
  7. Auf der Straße Steintordamm im räumlichen Bereich der Steintorbrücke zwischen Steintorplatz und Steintorwall täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr
  8. Steintorwall im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße 1 und Georgsplatz / Ernst-Merck-Straße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  9. In der Mönckebergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31 zwischen Glockengießerwall / Steintorwall und Rathausmarkt einschließlich der Tunnelanlage zum Hauptbahnhof montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  10. In der Spitaler Straße im räumlichen Bereich zwischen Steintorwall und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  11. In der Straße Barkhof im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  12. Auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Rosenstraße beziehungsweise Kleine Rosenstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  13. Auf dem Ida-Ehre-Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Steinstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  14. In der Straße Lange Mühren im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr
  15. In der Bergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 9 -28 zwischen Ballindamm und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr

Eine Visualisierung, der teils komplizierten Beschreibungen, findet ihr auch hier.

Hier gilt die Maskenpflicht bereits

Außerdem gilt die Maskenpflicht weiterhin an diesen Orten:

  1. Auf dem Steindamm im räumlichen Bereich von der Hausnummer 33 bis zum Steintorplatz, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
  2. In der Stralsunder Straße, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
  3. Auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
  4. Auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr (ab Montag, 2. November montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr)
  5. In der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  6. In der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  7. In der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  8. Auf dem Hans-Albers-Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  9. Auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  10. Auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr
  11. Auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
  12. In der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
  13. In der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen der Körnerstraße und der Preystraße, täglich von 12 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag
  14. Auf den Sankt-Pauli-Landungsbrücken einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage und den Brücken 1 bis 10, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr

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