11. Dezember 2023 – Isabell Wüppenhorst
Menschen können in den Kirchengemeinden Schutz finden und Kirchenasyl beantragen. Dafür muss eine besondere Härte festgestellt werden.
Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl ist in Hamburg in den vergangenen Jahren gestiegen. Bis Ende November waren es 44 Menschen, die bei den Kirchen in der Hansestadt Zuflucht suchten, wie die Nordkirche auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im vergangenen Jahr waren es demnach 25 Menschen, 2021 waren es 21, 2020 waren es vier. In den katholischen Kirchen zählte das Erzbistum in diesem Jahr 13 Fälle und im vergangenen Jahr 19 Fälle. Um wie viele Menschen es dabei konkret ging, teilte das Erzbistum nicht mit.
Kirche nehme Flüchtlinge in besonderen Härtesituationen auf
Die Kirchen nehmen seit vielen Jahren Flüchtlinge in besonderen Härtesituationen auf, um sie vor Abschiebung zu bewahren. Oftmals geht es dabei um besonders schutzbedürftige Menschen, etwa alleinstehende Frauen mit Kindern.
Seit mehreren Jahren sind Kirchen verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen wieder verlassen. Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellen nach Bamf-Einschätzung ganz überwiegend keine Härtefälle dar, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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