28. September 2022 – Isabell Wüppenhorst
Ab dem 01. Oktober gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und auch eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt in Kraft. Welche Regeln im Büro auf euch zukommen, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Für den Herbst und kommenden Winter rechnet die Bundesregierung mit erneut ansteigenden Infektionszahlen. Ab dem 01. Oktober tritt deswegen eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft die Arbeitnehmer vor einer Infektion am Arbeitsplatz schützen soll. Die Neufassung der Arbeitsschutzverordnung gilt bis zum 07. April 2023.
Diese Schutzmaßnahmen beinhaltet die neue Schutzverordnung
- Die AHA+L-Regel muss an den Arbeitsplätzen umgesetzt werden. Mit der AHA+L-Regel ist Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßiges lüften und das Nutzen der Corona-Warn-App gemeint
- Außerdem sollten "betriebsbedingte Personenkontakte" durch das Nutzen von Homeoffice reduziert werden
- Für Beschäftigte die in Präsenz arbeiten muss ein Testangebot zur Verfügung gestellt werden
- Überall dort, wo Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Abstand halten oder regelmäßiges Lüften aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht einzuhalten sind, gilt eine Maskenpflicht
- Bei Atemwegsbeschwerden ist eine telefonische Krankschreibung momentan noch bis zum 30. November möglich
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