26. März 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Die dritte Corona-Welle zeichnet sich immer deutlicher ab. In Hamburg nehmen die Infektionen wieder so schnell wie Anfang des Jahres zu. Der Senat will den Lockdown bis zum 18. April verlängern, aber nicht alle Maßnahmen werden verschärft.
Das Coronavirus breitet sich in Hamburg offenbar wieder so schnell wie Anfang Januar aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, stieg am Donnerstag auf 128,6. Das ist der höchste Wert seit dem 14. Januar. Die Gesundheitsbehörde meldete 549 neue Fälle und damit den höchsten Tageswert seit dem 6. Januar. Die aktuellen Zahlen bilden die Ansteckungen von vor zehn Tagen ab und umfassen nur die positiven PCR-Tests. Mitte März nach dem Ende der Ferien hatte Hamburg wieder mehr Präsenzunterricht an Schulen erlaubt. Auch die Kitas hatten ihr Betreuungsangebot erweitert.
Neue Verordnung tritt in Kraft
Um die dritte Corona-Welle abzubremsen, will der Senat noch vor dem Wochenende den Lockdown bis zum 18. April verlängern. Demnach soll die strenge Kontaktbeschränkung vorerst weiter gelten. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt.
Maskenpflicht wird angepasst
In der Verordnung, die am Samstag um Mitternacht in Kraft treten soll, werde der Senat auch die Maskenpflicht anpassen, sagte eine Sprecherin. Künftig müssen auch im Auto medizinische Masken getragen werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten stammen. Die Maskenpflicht an Elbe, Alster und bestimmten Parks werde nicht verändert, trotz zweier gegenteiliger Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Gegen die beiden Urteile, mit denen das Gericht den Eilanträgen von zwei Joggern stattgab, hat die Stadt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Für die beiden erfolgreichen Kläger wird die Maskenpflicht zumindest bis zur neuen Entscheidung nicht gelten.
Aufhebung des Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit
Das stadtweite Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, das der Senat Mitte Dezember anordnete, soll aufgehoben werden. Nach einer erfolgreichen Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht werde der Senat nun die genauen Orte festlegen, an denen das Trinken von Alkohol verboten bleibt, sagte die Senatssprecherin. Die Liste der Orte werde aber kürzer sein als bei der Maskenpflicht im Freien, denn der Senat müsse immer belegen können, dass der Alkoholkonsum an einem bestimmten Ort zu Ansammlungen führen könne. Die Maskenpflicht ist in der bisherigen Verordnung für 56 Ortslagen definiert.
Modellprojekte zur Öffnung des öffentlichen Lebens geplant
Gemäß den Bund-Länder-Beschlüssen will der Senat auch Modellprojekte zur Öffnung des öffentlichen Lebens zulassen. Diese Projekte sollen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sein, aber mit einem strengen Testkonzept verbunden werden. Die neue Verordnung soll am Freitag veröffentlicht werden und am Samstag um 0.00 Uhr in Kraft treten.
Neue Impftermine
Zu den Corona-Schutzimpfungen sind nun auch die pflegenden Angehörigen von Senioren aufgerufen. Eine pflegebedürftige Person über 70 Jahre könne zwei Angehörige benennen, die sie zu Hause pflegen, erklärte Behördensprecher Martin Helfrich. In dieser Woche seien 20 000 Impftermine verfügbar. Viele seien am Donnerstag schon vergeben worden, aber erstmals nicht alle. Wer zu den berechtigten Gruppen gehöre, also über 80-Jährige, Erzieherinnen und Lehrer an Grundschulen, könne noch einen Termin vereinbaren.