20. April 2023 – Redaktion Radio Hamburg
Einmal Königin sein! Junge Hamburgerinnen haben jetzt die Chance, sich diesen Kindheitstraum vielleicht zu erfüllen, denn unsere Stadt sucht eine neue Kirschblütenkönigin.
Die Deutsch-Japanische Gesellschaft organisiert am 20. Mai die Wahl der vierten Hamburger Kirschblütenkönigin. Schon seit 1968 wird das Kirschblütenfest bei uns in der Hansestadt gefeiert. Das Amt der Kirschblütenkönigin gibt es aber erst seit 2015.
Diese Aufgaben habt ihr als Kirschblütenkönigin
Mit dem Titel der Königin kommen auch Pflichten auf die Zukünftige zu. Ihre Aufgabe ist es, einen Beitrag zur Pflege der Beziehung zwischen Hamburg und Japan zu leisten. Deshalb steht während der zweijährigen Amtszeit eine Reise in das weitentfernte Japan an - sogar inklusive eines Besuchs beim japanischen Premierminister.
Wer kann sich bewerben?
Aber wer kann sich überhaupt auf das Amt der Kirschblütenkönigin bewerben? Gesucht sind Hamburgerinnen zwischen 18 und 28 Jahren, die gute Kenntnissen über das Land Japan und ihre Kultur besitzen. Sprachkenntnisse in Japanisch sind nicht unbedingt notwendig. Die Bewerbungsfrist für das ganz besondere Amt, das es außerhalb von Japan sonst nur noch in Washington gibt, endet am 5. Mai.
Beim Hamburger Kirschblütenfest bekommt dann die neue Kirschblütenkönigin ihren Titel, sowie Krone und Collier verliehen, die sie sogar nach den zwei Jahren ihrer Amtszeit weiterhin behalten darf.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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