Gute Nachrichten für Kunden des Einzelhandels in Niedersachsen: Dort entfällt ab jetzt nämlich die Testpflicht für den Einzelhandel für Regionen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 vorweisen können.
In Niedersachsen entfällt von diesem Dienstag an die Testpflicht für den Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50. Das geschieht aufgrund der Anpassung der Landes-Corona-Verordnung, denn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wurde der 50er-Inzidenz-Wert nicht überschritten.
Viel Kritik um Aufhebung der Maskenpflicht
Die Testpflicht bleibt allerdings noch immer für die Außengastronomie bestehen. Nach jeder Menge Kritik wurde auch die Idee der Aufhebung einer Maskenpflicht bei einer Inzidenz unter 35 verworfen. Bereits vor zwei Wochen war das Aufheben der Maskenpflicht innerhalb des Stufenplans vermerkt. Dort schien eine Inzidenz von unter 35 jedoch noch in weiter Ferne zu liegen. Mit Näherung an diesen Inzidenzwert kritisierte vor allem der Einzelhandel und die Bundesregierung die Aufhebung der Maskenpflicht.
In Niedersachsen betrug die Sieben-Tage-Inzidenz im landesweiten Durchschnitt 45,4. In 30 der 45 Landkreise und Großstädte lag sie sogar unter dem Wert von 50. In 14 von ihnen sogar unter 35. Ab dem 31. Mai sollen dann nach Angaben der Landesregierung weitere Lockerungsschritte greifen.
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