Ein Party-Fall in Hamburg zeigt eindrücklich, wer zu doll feiert und das Ruhebedürfnis seiner Nachbarn strapaziert, kann seine Wohnung räumen müssen.
Die Coronavirus-Pandemie macht das Feiern schwierig. Denn es gelten außerhalb und auch innerhalb der eigenen vier Wände Kontaktbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Einige Feierwütige interessiert dies jedoch herzlich wenig. Das Amtsgericht Wandsbek hat nun allerdings verkündet, wer über die Stränge schlägt, dem darf die Wohnung gekündigt werden.
Das ging dem Urteil voraus
Vorausgegangen war die Feierei eines Mieters, der seine Nachbarn nicht nur mit lauter Musik auf die Nerven ging, sondern auch Gegenstände vom Balkon schmiss – darunter Stühle und auch ein Wäscheständer. Kurzum schmiss der Mieter den Vermieter einfach raus und kündigte das Mietverhältnis mit Berufung auf den Verstoß gegen die Mieterpflichten.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilt Mieter zur Wohnungsräumung
Auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat den Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) bestätigt die Wirksamkeit aufgrund der Vielzahl der Verstöße. Das Recht zu feiern und Gäste zu empfangen erlischt damit, wenn das Ruhebedürfnis der anderen Bewohner überstrapaziert oder gefährdet wird.
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