04. März 2026 – Isabell Wüppenhorst
Das Insolvenzgericht entschied über 2.405 Anträge, was einer deutlichen Zunahme entspricht. Es handle sich um den höchsten Wert seit Jahren.
In Hamburg haben im vergangenen Jahr mehr Verbraucher Insolvenz angemeldet als 2024. Das Insolvenzgericht entschied über 2.405 Anträge, wie aus einer Mitteilung des Statistikamts Nord aus Hamburg hervorgeht. Das entspricht einer Zunahme um 4,6 Prozent. Verbraucherinsolvenzen sind auch als Privatinsolvenzen bekannt. Die Verfahren sollen Verschuldeten die Möglichkeit eines Neuanfangs bieten. Zu den Gründen des Anstiegs machte das Statistikamt wie üblich keine Angabe. Es handle sich aber um den höchsten Wert seit 2013. Durchschnittlich waren Verbraucher mit rund 40.400 Euro verschuldet.
Verfahren sind langwierig und aufwendig
Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss ein Verschuldeter selbst versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Gelingt das nicht, kann der Verschuldete einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Wenn auch über das Gericht keine Einigung erzielt werden kann, kann das Gericht ein Verfahren eröffnen. Der Verschuldete muss Vermögen abgeben und über Jahre einen Teil seines Einkommens abtreten. Anschließend entscheidet das Gericht gegebenenfalls, ob der Verschuldete von alten Schulden befreit wird.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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