30. Mai 2024 – Lilly-Tabita Grosse (deaktiviert)

Vater nimmt Tochter als Geisel

Prozess gegen den Geiselnehmer am Flughafen geht weiter

Ein 35-Jähriger entführt seine Tochter zum Hamburger Flughafen. Er droht, sich mit ihr zu töten. Der Flugbetrieb steht viele Stunden still. Im Prozess gegen ihn wird er plötzlich laut.

Haftbefehl, Gericht, Urteil, Handschellen
Foto: BCFC, Shutterstock

Nach der 18-stündigen Geiselnahme am Hamburger Flughafen hat der Angeklagte am Donnerstag mitten im Prozess, gegen ihn selbst, einen Wutausbruch bekommen. „Was haben wir 18 Stunden dort besprochen?“, rief der Türke nach Übersetzung einer Dolmetscherin plötzlich laut und aufgeregt. Damit unterbrach er im Landgericht den Vorsitzenden Richter, der gerade Dokumente aus den Ermittlungen vorgelesen hatte.

Was sind die Anklagepunkte?

Die Anklage wirft dem 35-Jährigen Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor. Hintergrund der Tat war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit. Der Angeklagte redete aufgebracht auf Türkisch, ließ sich vom Richter auch nicht stoppen und schlug mehrmals mit der Hand auf den Tisch. Was genau er sagte, blieb unklar. Nachdem der Mann sich beruhigt hatte, appellierte der Richter an ihn: „Können wir uns darauf einigen, dass Sie nicht mehr so ausrasten?“. „Rumzuschreien und auf den Tisch zu schlagen, bringt niemanden weiter“, betonte der Vorsitzende Richter.

Was ist passiert?

Der Angeklagte hatte am 4. November seine damals vierjährige Tochter mit Gewalt aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade geholt und war mit dem Kind in einem Mietauto auf das Flughafengelände gefahren, indem er drei Schranken durchbrach. Über den Polizeinotruf forderte er, dass ein Flugzeug ihn und seine Tochter in die Türkei bringen solle. Er schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Nach seiner Aufgabe erwiesen sich die Sprengsätze als Attrappen. Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden.

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(Quelle: dpa)

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