04. März 2026 – Chiara-Lee Haartje

Kind gestorben:

Prozess um tödlichen Unfall in Flüchtlingsunterkunft

Fast vier Jahre nach dem Tod eines Kleinkindes auf dem Gelände einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft muss sich ein 35-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Gericht, Gerichtssaal
Gerichtssaal I Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

Vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat der Prozess gegen einen 35 Jahre alten Autofahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Der Mann soll am 24. Juni 2022 auf dem Gelände einer Flüchtlingsunterkunft mit seinem Kleintransporter rückwärts ausgeparkt haben, um ein Paket abzugeben. Dabei habe er einen anderthalbjährigen Jungen übersehen, der sich hinter dem Fahrzeug befand.

Kind starb noch am Unfallort

Das Kind geriet unter das Fahrzeug und erlitt schwere Kopfverletzungen. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen starb der Junge noch am Unfallort. Nach damaligen Angaben der Polizei war das Kind offenbar unbemerkt unter einen geparkten Kastenwagen gekrabbelt. Bewohner der Unterkunft hätten den Fahrer mit lauten Rufen und Gesten gewarnt. Er habe den Wagen umgehend gestoppt. Sowohl Zeugen als auch der Fahrer wurden anschließend von einem Kriseninterventionsteam des Deutsches Rotes Kreuz betreut.

Angeklagter äußert sich nicht

Zum Prozessauftakt ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, dass er sich vorerst nicht zur Sache äußern werde. Er befinde sich seit dem Unfall in therapeutischer Behandlung und nehme Medikamente ein. Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin aus. Sie schilderte unter Tränen, sie habe ihre Kinder in die Containerwohnung gebracht und anschließend einen Kinderwagen holen wollen, um mit ihrem jüngsten Kind und dem Anderthalbjährigen zum Kindergarten zu gehen. Dabei habe sie bemerkt, dass ihr Sohn hinter dem Fahrzeug stand, als dieses zurücksetzte. Sie habe noch versucht, den Unfall zu verhindern.

Lange Verfahrensdauer

Zur Dauer des Verfahrens erklärte eine Gerichtssprecherin, das Gericht habe nach Eingang der Anklage zweimal Nachermittlungen sowie weitere Zeugenvernehmungen angeordnet. Für den Prozess sind zwei weitere Termine geplant. Zahlreiche Zeugen sowie zwei Gutachter sollen noch gehört werden. Ein Urteil könnte am 25. März fallen.

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(Quelle: dpa)

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