14. Januar 2022 – Sebastian Tegtmeyer

Keine Nachteile für Studierenden

Regelstudienzeit soll auch für das Sommersemester verlängert werden

Die Regelstudienzeit und somit auch die Bafög-Ansprüche von Hamburgs Studierenden sollen wegen der Corona-Pandemie erneut verlängert werden.

Studenten, Uni, Universität
Foto: Jacob Lund, Shutterstock

Die Wissenschaftsbehörde plane für das Sommersemester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein Semester, sagte ein Sprecher der Wissenschaftsbehörde. Es wäre das dann fünfte Semester, das wegen der Pandemie nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet und auch für die zeitlich befristete Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als Null-Semester gezählt würde.

Regelstudienzeit soll um ein weiteres Semester verlängert werde

Voraussetzung dafür ist jedoch eine Verlängerung des entsprechenden, Ende März auslaufenden Gesetzes vom 8. September 2020. Die rot-grüne Koalition machte bereits deutlich, den Plänen der Behörde folgen zu wollen. "Als Politik leisten wir unseren Beitrag, dass Hamburgs Studierende auch in Zeiten der Pandemie vernünftig durch ihr Studium kommen", sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin Annkathrin Kammeyer. Dazu gehöre, dass die Regelstudienzeit mit Blick auf den Pandemieverlauf noch einmal um ein weiteres Semester verlängert werde. "Mit einem Bürgerschaftsantrag werden die Regierungsfraktionen die dazu notwendige Verlängerung der Rechtsgrundlage auf den Weg bringen."

Nachteile sollen nicht entstehen

Für das laufende Wintersemester gelte bereits die verlängerte Regelstudienzeit, sagte der Sprecher der Wissenschaftsbehörde. Die Abwicklung der Prüfungen werde individuell von den Hochschulen geregelt. Die Option auf Online-Prüfungen, sofern möglich und zulässig, bestehe weiterhin. "Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass durch die Pandemie keine Nachteile für Studierende entstehen sollen", betonte der Sprecher.

An der Uni gilt wieder 3G

Unterdessen haben die jüngsten 2G-plus-Regeln der Stadt an der Universität dazu geführt, dass die bislang geltenden 2G-Regeln wieder zu 3G gelockert wurden. Als Begründung heißt es in einem Schreiben der Hochschulleitung, dass "nicht davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Studierenden bereits eine Boosterimpfung erhalten haben". Deshalb dürften nun nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder Getestete an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Zu wenig Biontech-Impfstoff

Da die mehr als 40.000 Studierenden der Universität Hamburg in der Regel jünger als 30 Jahre alt sind und die Ständige Impfkommission bei dieser Altersgruppe von der Nutzung des Moderna-Impfstoffs abrät, sind sie bei der Auffrischungsimpfung auf den Hersteller Biontech/Pfizer angewiesen. Doch von dem erreichen nach wie vor zu wenig Impfdosen Hamburg - was wiederum dazu führt, dass sich viele Studierende mit einer Grundimmunisierung unter 2G-plus-Bedingungen täglich testen lassen müssten. Unter 3G-Bedingungen trifft dies nur auf die relativ geringe Zahl an gänzlich Ungeimpften zu.

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(Quelle: dpa)

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