Dieses "Kostüm" hat für reichlich Aufregung an einer Schule in Altona gesorgt. Während zahlreiche Kinder als Polizist, Clown, Koch und Co. zur Faschingsfeier erschienen sind, hat sich ein Viertklässler als Nazi verkleidet. Wie das Abendblatt schreibt, ist der Junge am vergangenen Freitag (21.02.) in grüner Kleidung zum Fest erschienen. Zusätzlich hätte er sich ein auf Papier gemaltes Hakenkreuz an den Arm geheftet.
Schüler vom Unterricht suspendiert
Wie das Abendblatt schreibt, musste der Junge das Nazi-Emblem auf Geheiß der Lehrerin sofort wieder abnehmen. Die Eltern seien natürlich informiert worden und befänden sich in der Beratung mit Pädagogen. Die Schule hat den Jungen vorerst vom Unterricht suspendiert. Er dürfe die Schule aber in Zukunft weiter besuchen.
Schon öfter aufgefallen
Wie es im Abendblatt Bericht weiter heißt, sei der Schüler schon in der Vergangenheit durch Nazi-Gesten in der Schule aufgefallen, weshalb alle wichtigen Ämter involviert seien. Die Eltern des Jungen verhielten sich dabei kooperativ. "Die Schulpflicht müssen wir natürlich erfüllen. Vor allem ist es wichtig, ein Kind, das sich droht zu radikalisieren, nicht zu verlieren. Stattdessen müssen wir pädagogisch mit ihm arbeiten, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern", sagte die Schulleitung.
Das ist beim Fasching nicht erlaubt
- Die Verkleidung darf kein öffentliches Ärgernis erzeugen. Wer zu freizügig oder gar exhibitionistisch unterwegs ist, muss mit einer Anzeige rechnen.
- Spielzeugwaffen, die täuschend echt aussehen, sind verboten und können ein Bußgeld nach sich ziehen.
- Wer Nazi-Embleme trägt, macht sich ebenfalls strafbar. Ebenso das Tragen anderer Symbole von verfassungswidrigen Organisationen. Hier kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
- Beim Vermummungsverbot Zu Fasching gilt beim Vermummungsverbot eine Ausnahme. Masken oder gesichtsverdeckende Helme sind beim Fest also erlaubt.
Welche Kostüme an Fasching noch verboten sind, seht ihr per Klick auf bußgeldkatalog.org.
(ste)