19. Juni 2023 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

"Viele wissen nicht, wie sie reagieren können."

Senatorin Anna Gallina will mehr Transparenz in Inkassoverfahren

Inkassounternehmen treiben Schulden ein - und häufig fühlen sich die Schuldner unter Druck gesetzt. Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina will mehr Transparenz schaffen.

Schulden, Schuldenberg
Foto: William Potter, Shutterstock

Hamburg setzt sich für eine Stärkung der Rechte von Verbrauchern in Inkassoverfahren ein. Es gehe ihr darum, mehr Transparenz und Informationsgleichheit zwischen Gläubigern und Schuldnern herzustellen, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Ende des Monats will sie mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus Bund und Ländern bei der Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz über den Hamburger Vorstoß sprechen.

Betroffene sollen besser informiert werden

Die Inflation könne Verbraucherinnen und Verbraucher in die Verschuldung treiben, wenn ausstehende Rechnungen nicht mehr bezahlt werden könnten, sagte sie. "Wenn die Betroffenen dann mit einem Inkassoverfahren konfrontiert sind, herrscht oft Verunsicherung. Viele wissen nicht, wie sie reagieren können." Zwar habe der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Informationspflichten der Inkassodienstleister ausgeweitet. "Aber noch immer enthalten Inkassoschreiben mitunter einschüchternde, teils als bedrohlich wahrgenommene Formulierungen." Sie wolle, dass Betroffene bei Inkassoschreiben auf einen Blick sehen, welche Rechte sie haben und wo sie Unterstützung erhalten können. "Wir brauchen hier mehr Transparenz und Informationsgleichheit zwischen Gläubiger:innen und Schuldner:innen", sagte Gallina.

Inkassoverfahren bei der EOS Investment GmbH

Erst am Donnerstag (15.06) hatte das Hanseatische Oberlandesgericht im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens die Rechte der Schuldner in Inkassoverfahren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH gestärkt. Demnach wurden den in der Musterfeststellungsklage benannten 15 Verbrauchern zu unrecht Inkassogebühren berechnet. Angestrengt hatte das Verfahren der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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(Quelle: dpa/lno)

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