24. Mai 2023 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

Mann gab sich als Model- oder Musikagent aus

Serienvergewaltiger zu fünf Jahren Haft verurteilt

Die Masche war immer ähnlich: Ein 25-Jähriger lockte junge Frauen etwa mit einer Karriere im Musikbusiness und verlangte dann sexuelle Handlungen von ihnen. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

Urteil, Gericht, Strafgericht
Foto: Mehaniq, Shutterstock

Ein 25-jähriger Mann aus Hamburg ist am Dienstag (23.05) zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünf Jahren wegen sexuellen Missbrauchs, Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vier junge Frauen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren an einer Bushaltestelle, im Bus oder der U-Bahn angesprochen und sich etwa als Model- oder Musikagent ausgegeben hat. Auf diese Weise soll er seine Opfer in öffentliche Parks gelockt und sie dort zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Anklage forderte 5 Jahre und 7 Monate

Zivilfahnder hatten den 25-Jährigen drei Tage nach einem Zeugenaufruf am 4. September vergangenen Jahres festgenommen. Eine 17-Jährige, die im August Opfer eines Sexualdeliktes geworden war, hatte den Verdächtigen an einem Busbahnhof wiedererkannt und die Polizei alarmiert. Der Mann kam in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte für den Angeklagten Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Täter zwang eine 15-Jährige zum Oralverkehr

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte im Mai 2021 eine 15-jährige Schülerin an ihrer Schule angesprochen und sich als Psychologiestudent ausgegeben, als er merkte, dass sie stotterte. Er gab an, ihr Stottern heilen zu können. Dafür müsse sie jedoch Oralverkehr mit ihm haben. In einem nahe gelegenen Gebüsch ließ er seine Hosen runter und zwang die 15-Jährige zum Oralverkehr. "Wie sie auf die Idee kommen, der Oralverkehr sei freiwillig gewesen, ist mir ein Rätsel", sagte der Vorsitzende Richter. Das Mädchen gab als Zeugin vor Gericht an, seitdem Angst vor Männern zu haben und unter Schlafstörungen zu leiden.

Opfer wurde gewürgt und dazu gezwungen sich auszuziehen

In einem anderen Fall sprach der Angeklagte im April 2022 eine 21-Jährige in einem Nachtbus an und gab sich als Musikproduzent aus. An der Haltestelle U-Bahnhof Barmbek stiegen beide aus und unterhielten sich auf einer Bank. Der 25-Jährige erzählte der jungen Frau, sie müsse "ihre Komfortzone verlassen", wenn sie Erfolg haben wolle. Anschließend habe er die 21-Jährige gepackt und am Hals gewürgt. Die junge Frau sei laut Gericht "eingeschüchtert und verwirrt" gewesen und habe sich fast nackt ausgezogen. In ihrer Zeugenvernehmung sprach die junge Frau davon, von den Taten immer noch "sehr traumatisiert" zu sein.

Täter gab sich als Modescout aus

In zwei weiteren Fällen hatte sich der Angeklagte als Modelscout ausgegeben und den jungen Frauen erzählt, sie müssten Grenzen überschreiten. In einem Park in Hamburg-Volksdorf hielt er ein Mädchen an den Hüften fest, küsste sie gegen ihren Willen auf den Mund und steckte seine Finger in ihre Scheide. Anschließend legte er ihre Hand auf sein Glied. Auch eine 18-Jährige in Hamburg-Wandsbek zwang er zu sexuellen Handlungen. In allen Fällen glaubte das Gericht den jungen Frauen und nicht dem Angeklagten, der behauptete, die Taten seien in beiderseitigem Einvernehmen geschehen.

Fehlende Empathie gerne Frustrationstoleranz

In seiner Abschlussbeurteilung bescheinigte der Richter dem vorbestraften 25-Jährigen eine verminderte Frustrationstoleranz, einen Mangel an Empathie und ein Bedürfnis nach Bewunderung. "Sie sind ein Narzisst", sagte der Richter. Es wäre immer nur um ihn gegangen und nie um die jungen Frauen. "Vielleicht hätten sie auch Mitleid für die Opfer zeigen sollen." Er hoffe, dass der Angeklagte die Zeit im Gefängnis nutzen werde, um an seiner Persönlichkeitsstörung zu arbeiten. "Das sind viele Jahre. Aber dafür sind nicht wir verantwortlich, sondern sie allein."

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(Qulle: dpa/lno)

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