09. Mai 2022 – Zoe Groening

Tipps vom ADAC

So seid ihr sicher mit dem E-Scooter in Hamburg unterwegs

E-Scooter – Tretroller mit Elektroantrieb – sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen.

E-Scooter
Foto: Karolis Kavolelis / Shutterstock.com

Wo sind E-Scooter erlaubt?

  • Allgemein dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen benutzt werden.
  • Teilweise darf man mit den Scootern auch auf die Straße ausweichen, wenn die entsprechenden Wege fehlen sollten.
  • Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen sind E-Scooter grundsätzlich verboten, können aber durch Zusatzzeichen für die Elektro Roller freigegeben werden.
  • Abstellen darf man die E-Roller am Straßenrand, auf dem Gehweg und auch in freigegebenen Fußgängerzonen, solange man darauf achtet, dass dadurch niemand gefährdet wird.

Regelverstoß mit dem E-Scooter

  • Fährt man mit dem E-Scooter zum Beispiel in der Fußgängerzone, ohne dass diese ausdrücklich dafür freigegeben wurde, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€.
  • Beschädigt man den Roller sollte man mit 30€ rechnen.
  • Beim E-Scooter gelten außerdem dieselben Regeln wie beim Autofahren, wenn es um Alkohol geht.
  • Wer zum Beispiel mit 0,5 bis 1,09 Promille mit den E-Scooter unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Es drohen 500€ Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
  • Bei jungen Fahrern unter 21 Jahren oder Fahranfängern in der Probezeit gelten 0,0 Promille
  • Auch das Handy darf während der Fahrt nicht benutzt werden und kann mit einem Bußgeld von 100€ und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Wer darf mit den E-Scootern fahren?

Gefahren werden können die E-Roller ab 14 Jahren, einen Führerschein braucht man dafür nicht. Ein Helm ist nicht Pflicht, aber nach Ansicht des ADAC empfehlenswert. Wer sich privat einen Scooter zulegen möchte, braucht eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Wer ohne Plakette fährt, muss mit 40 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Versicherung beim E-Scooter

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Einige Versicherungen bieten zudem zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. Damit wäre auch ein Diebstahl versichert. Jeder E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis. Andernfalls darf er im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Ohne Betriebserlaubnis droht ebenfalls ein Bußgeld (70 Euro) und vor allem bei einem Unfall drastische finanzielle Folgen, weil man für den entstandenen Schaden dann mit seinem Privatvermögen haftet.

(Quelle: ADAC)

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